Kanzleiprofil

Michael Walbaum - Rechtsanwalt in Marburg

Rechtsanwaltskanzlei in Marburg. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Unter den Steinbrüchen 1a, 35041 Marburg

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Familienrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Michael Walbaum – Rechtsanwalt in Marburg berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten in verschiedenen Rechtsgebieten. Das Tätigkeitsfeld umfasst Arbeitsrecht, Behindertenrecht, Eherecht und das Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft, Erbrecht, Familienrecht sowie Kindschaftsrecht. Hinzu kommen Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und Zivilrecht. Michael Walbaum ist seit 1997 als Rechtsanwalt tätig und hat Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg studiert. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Kassel und des Deutschen Anwaltvereins sowie Schwerbehindertenbeauftragter der Rechtsanwaltskammer Kassel. Zu den auf der Kanzleiwebsite genannten Anlässen für eine Beratung gehören Unfälle im Straßenverkehr, bevorstehende Scheidungen sowie drohende Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren. Die Kanzlei übernimmt sowohl die Beratung bei rechtlichen Fragen als auch die Vertretung in Rechtsstreitigkeiten. Neben Mandantinnen und Mandanten mit solchen persönlichen Anliegen richtet sich das Angebot an Gründerinnen und Gründer von Start-up-Unternehmen. Diese werden bei rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit den ersten Schritten ihrer Unternehmensgründung unterstützt und beraten. Für die Zusammenarbeit sieht die Kanzlei eine Terminvereinbarung zur persönlichen Besprechung des Rechtsfalls vor. Nach ihrer Darstellung strebt sie möglichst eine außergerichtliche und zügige Lösung an. Wenn ein Prozess erforderlich wird, übernimmt sie auch die gerichtliche Vertretung. Genannt werden Zivilprozesse vor deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Verfahren vor Sozialgerichten. In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten reicht die Vertretung über die Arbeits- und Landesarbeitsgerichte bis zum Bundesarbeitsgericht. Die Kanzlei betont die Bedeutung einer persönlichen, von Vertrauen getragenen Beziehung zwischen Mandantschaft und Rechtsanwalt. Zur Vorbereitung stehen auf der Website Formulare als PDF zum Herunterladen, Ausdrucken und Ausfüllen bereit. Der Kanzleistandort liegt in Marburg-Wehrda, Unter den Steinbrüchen 1a, 35041 Marburg. Für Anfragen und die Vereinbarung eines ersten Beratungsgesprächs sind telefonischer Kontakt unter 06421–81580, E-Mail an info@ra-walbaum.de und ein Kontaktformular auf der Website vorgesehen. Die Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 8:00 bis 18:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 15:00 Uhr. Weitere Zeiten sind nach Vereinbarung möglich.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://www.ra-walbaum.de, https://ra-walbaum.de/impressum/

Rechtsgebiete und Leistungen

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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Michael Walbaum

    Rechtsanwalt

    Arbeitsrecht · Familienrecht

    Zulassung seit 1997

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Unter den Steinbrüchen 1a, 35041 Marburg

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Standort von Michael Walbaum - Rechtsanwalt in Marburg. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Marburg

  • Amtsgericht Marburg
  • Landgericht Marburg

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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