Kanzleiprofil
Sparwasser & Schmidt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechtsanwaltskanzlei in Freiburg im Breisgau. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.
Anwältinnen und Anwälte
Auf Anfrage
Standort
Mozartstraße 48, 79104 Freiburg im Breisgau
Schwerpunkte
—
Beratungssprachen
Deutsch
Die Kanzlei im Überblick
Die Sparwasser & Schmidt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat ihren Sitz in Freiburg im Breisgau. Ihre Tätigkeit umfasst das öffentliche und zivile Bau-, Planungs-, Infrastruktur- und Immobilienrecht. Weitere auf der Kanzleiwebsite genannte Bereiche sind Verwaltungsrecht, Vergaberecht und Mietrecht. Zum Team gehören Fachanwälte für Verwaltungsrecht sowie für Bau- und Architektenrecht. Thomas Schmidt ist außerdem als Mediator tätig. Die Gesellschaft wird durch die Rechtsanwälte Prof. Dr. Reinhard Georg Sparwasser, Thomas Schmidt und Dr. Peter Neusüß vertreten. Die Kanzlei berät Kommunen, Unternehmen, Bauträger, Projektentwickler, Vermieter, Gewerberaummieter und Immobilieneigentümer. Zu den auf der Website dokumentierten Anliegen gehören die rechtliche Begleitung von Baugenehmigungsverfahren sowie Fragen des Immobilien- und Vertragsrechts. In ihren Veröffentlichungen befasst sich die Kanzlei unter anderem mit Eigenbedarfskündigungen und Änderungsklauseln in Bauträgerverträgen. Diese Themen ergänzen die Darstellung ihrer Tätigkeit an der Schnittstelle zwischen Bauvorhaben, Planung, Verwaltung und Immobiliennutzung. Die Kanzlei arbeitet nach eigenen Angaben lokal, regional und bundesweit. Als Grundlagen ihrer Arbeitsweise nennt die Kanzlei Spezialisierung, Teamarbeit und den regelmäßigen fachlichen Austausch. Sie verbindet wissenschaftliche Beschäftigung mit Rechtsfragen und praktische Beratung; die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind auch durch Veröffentlichungen tätig. Bei ihrer Arbeit greift die Kanzlei auf ein Netzwerk zurück und arbeitet nach eigener Darstellung häufig interdisziplinär. Für die Zusammenarbeit mit Mandanten beschreibt sie einen partnerschaftlichen Ansatz und eine Beratung auf Augenhöhe. Vor der Annahme eines Mandats wird geprüft, ob ein Interessenkonflikt besteht. Mandatsbedingungen, eine Vergütungsvereinbarung und eine Vollmacht sind auf der Website verlinkt. Der Freiburger Hauptsitz befindet sich in der Mozartstraße 48, 79104 Freiburg im Breisgau. Die Kanzlei ist dort telefonisch unter 0761/368888-0 und per E-Mail an info@sparwasser-schmidt.de erreichbar. Daneben unterhält sie eine Zweigstelle in der Königsallee 28, 40212 Düsseldorf, die unter 0211/542563-70 telefonisch erreichbar ist. Diese Zweigstelle dient nach Angaben der Kanzlei dazu, ihre Arbeit bundesweit anzubieten.
Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://sparwasser-schmidt.de, https://sparwasser-schmidt.de/impressum/
Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei
Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Öffnungszeiten
Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.
Standort und Anfahrt
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Freiburg im Breisgau
- Amtsgericht Freiburg
- Landgericht Freiburg
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden
