Kanzleiprofil
Mobilrechtler - EINFINGER Anwaltskanzlei
Rechtsanwaltskanzlei in Berlin. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.
Anwältinnen und Anwälte
Auf Anfrage
Standort
Bundesallee, 10719 Berlin
Schwerpunkte
—
Beratungssprachen
Deutsch
Die Kanzlei im Überblick
Die Mobilrechtler - EINFINGER Anwaltskanzlei in Berlin ist im Verkehrsrecht tätig. Rechtsanwalt Alexander Einfinger betreut Anliegen rund um Verkehrsunfälle, Bußgeldverfahren, Punkte und Fahrverbote sowie rechtliche Fragen beim Kauf und Verkauf von Fahrzeugen. Zum Tätigkeitsspektrum gehören die Regulierung von Unfallschäden und die Vertretung gegenüber Versicherungen. Im Verkehrsstrafrecht übernimmt die Kanzlei unter anderem die Verteidigung beim Vorwurf der Unfallflucht oder der fahrlässigen Körperverletzung sowie bei Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Weitere Themen sind Leasing, Carsharing, E-Mobilität, E-Scooter und rechtliche Probleme mit Oldtimern oder Youngtimern. Zu den typischen Anliegen zählen die Prüfung eines Bußgeldbescheids, Fragen zu einem möglichen Einspruch, die Schadensregulierung nach einem Unfall und Mängel an einem gekauften Fahrzeug. Auch bei Carsharing-Unfällen und Carsharing-Schäden bietet die Kanzlei rechtliche Unterstützung. Ihr Angebot richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen. Für Unternehmen übernimmt sie die Schadensregulierung von Fahrzeugflotten; außerdem vertritt sie Autohäuser. Ergänzend gehören Schulungen von Mitarbeitern zu verkehrsrechtlichen Themen zum Leistungsangebot. Die Kanzlei betreut Mandanten aus Berlin und dem Berliner Umland und ist auch bundesweit tätig. In der Zusammenarbeit verbindet die Kanzlei digitale Kommunikationsmöglichkeiten mit persönlichem Kontakt. Für eine erste Schilderung des Anliegens stehen Telefon, E-Mail, Kontaktformular und Chat zur Verfügung. Auf der Website gibt es zudem Fragebögen für Unfälle, Anhörungen und Bußgeldangelegenheiten. Bußgeldbescheide und Anhörungsbögen können online hochgeladen werden. Nach der Kontaktaufnahme meldet sich Rechtsanwalt Alexander Einfinger oder ein Kollege zurück, um das Anliegen und die nächsten Schritte zu besprechen. Neben der rechtlichen Vertretung bietet die Kanzlei eine erste Einschätzung des Falls sowie ein Beratungsformat für komplexere Anliegen an. Der Kanzleistandort liegt in der Bundesallee in Berlin und ist nach den Angaben der Kanzlei mit öffentlichen Verkehrsmitteln und mit dem Auto erreichbar. Die Kontaktaufnahme ist unter der Telefonnummer 030 30348286 und per E-Mail an mail@mobilrechtler.de möglich. Das Sekretariat nimmt Anliegen und Nachrichten rund um die Uhr entgegen. Diese Erreichbarkeit betrifft die Entgegennahme von Nachrichten; die anwaltliche Rückmeldung erfolgt anschließend.
Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://www.mobilrechtler.de, https://www.mobilrechtler.de/kontakt/
Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei
Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Öffnungszeiten
Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.
Standort und Anfahrt
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Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden
