Kanzleiprofil

MOHNE Rechtsanwaltskanzlei

Rechtsanwaltskanzlei in Mannheim. Schwerpunkte: Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Q2 5, 68161 Mannheim

Schwerpunkte

Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die MOHNE Rechtsanwaltskanzlei ist mit Standorten in Mannheim und Karlsruhe tätig. Ihre fachlichen Schwerpunkte liegen im Strafrecht und im Wirtschaftsstrafrecht. Als Ansprechpartnerin für strafrechtliche Anliegen nennt die Kanzlei Jenny Mohne. Sie ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht. Die Darstellung der Kanzlei konzentriert sich auf diese beiden Rechtsgebiete; weitere Tätigkeitsbereiche werden auf den vorliegenden Seiten nicht aufgeführt. Im Verzeichnis ist die Berufsträgerin unter den Namensschreibweisen Jenny MOHNE und Jenny Mohne zugeordnet. Das Angebot richtet sich an Personen mit strafrechtlichen Anliegen sowie an diejenigen, deren Anliegen dem Wirtschaftsstrafrecht zuzuordnen sind. Einzelne Fallkonstellationen, konkrete Tatvorwürfe oder bestimmte Verfahrensstadien beschreibt die Kanzlei auf den vorliegenden Seiten nicht. Auch eine nähere Abgrenzung des Mandantenkreises, etwa nach Privatpersonen oder Unternehmen, ist dort nicht enthalten. Über ihre anwaltliche Tätigkeit hinaus wird Jenny Mohne als Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe genannt. Zudem ist sie Mitautorin des Beck’schen Online-Kommentars zum Strafvollzugsrecht Brandenburg von Graf. Für die Kontaktaufnahme veröffentlicht die Kanzlei eine Telefonnummer, eine Faxnummer und eine E-Mail-Adresse. Ergänzend ist eine gesonderte Notfallnummer angegeben. Damit sind mehrere Kontaktwege benannt, über die sich ein Anliegen an die Kanzlei richten lässt. Nähere Informationen zur Arbeitsweise und zum Ablauf einer Zusammenarbeit enthalten die vorliegenden Seiten dagegen nicht. Insbesondere werden dort weder die Gestaltung eines ersten Gesprächs noch die weiteren Schritte einer Mandatsbearbeitung erläutert. Auch Sprechzeiten oder feste Zeiten für die telefonische Erreichbarkeit sind nicht ausgewiesen. Der Mannheimer Standort befindet sich unter der Anschrift Q2 5, 68161 Mannheim. Für Karlsruhe lautet die Adresse Stephanienstraße 22, 76133 Karlsruhe. Telefonisch ist die Kanzlei unter +49 621 12 18 40 80 erreichbar, die Faxnummer lautet +49 621 12 18 40 81. Die veröffentlichte E-Mail-Adresse ist info@mohne-law.de. Als Notfallnummer nennt die Kanzlei 0157 383 11247; eine zeitliche Verfügbarkeit wird dazu nicht angegeben.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://www.mohne-law.de, https://www.mohne-law.de/kontakt

Rechtsgebiete und Leistungen

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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Jenny Mohne

    Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht

    Strafrecht · Wirtschaftsstrafrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Q2 5, 68161 Mannheim

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von MOHNE Rechtsanwaltskanzlei. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Mannheim

  • Amtsgericht Mannheim
  • Landgericht Mannheim
  • Arbeitsgericht Mannheim

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden