Kanzleiprofil

Kanzlei Niehoff I Rechtsanwältin I Fachanwältin

Rechtsanwaltskanzlei in Mülheim an der Ruhr. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

Auf Anfrage

Standort

Dohne 38, 45468 Mülheim an der Ruhr

Schwerpunkte

—

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Niehoff in Mülheim an der Ruhr berät und vertritt Mandanten in zivilrechtlichen Angelegenheiten. Fortgeführt wird sie von Rechtsanwältin Stephanie Niehoff, Fachanwältin für Familienrecht mit Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht. Zu ihren Tätigkeitsbereichen zählen außerdem Vertragsrecht, Scheidungsrecht, Pflichtteilsrecht, Testamentsgestaltung und Testamentsvollstreckung. Die Kanzlei wurde 1981 von Rechtsanwalt und Notar Helmut Niehoff gegründet und 2003 mit der Kanzlei von Rechtsanwalt und Notar Hans-Jürgen Bolz zusammengelegt. Im Familienrecht betreffen die bearbeiteten Anliegen unter anderem Trennung und Scheidung, elterliche Sorge, Umgangs- und Besuchsrecht sowie Unterhalt. Hinzu kommen Fragen zur Ehewohnung, zur Hausratsteilung, zum Zugewinnausgleich und zur Vermögensauseinandersetzung. Auch Eheverträge, Trennungsvereinbarungen und Scheidungsfolgenvereinbarungen gehören zum Tätigkeitsfeld. Damit richtet sich die Beratung an Personen mit rechtlichen Fragen aus Ehe, Lebenspartnerschaft und familiären Beziehungen. Weitere genannte Themen sind Gewaltschutzverfahren sowie Patienten- und Vorsorgevollmachten. Im Erbrecht umfasst die Tätigkeit die gesetzliche und testamentarische Erbfolge, Erbscheinsverfahren und die vorweggenommene Erbfolge zu Lebzeiten. Die Kanzlei befasst sich mit der Gestaltung und Auslegung von Testamenten, Erbverträgen sowie der Testamentsvollstreckung. Zu den typischen Anliegen zählen außerdem die Ausschlagung einer Erbschaft, Auskunftsansprüche gegen Erben und Dritte sowie die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche sowie Vermächtnisse werden sowohl geltend gemacht als auch abgewehrt. Termine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Die Beratung findet grundsätzlich während der Öffnungszeiten in den Kanzleiräumen statt. Möglich sind auch Beratungen außerhalb der Bürozeiten sowie auf Wunsch zu Hause oder in der Firma der Mandanten. Für die notarielle Betreuung arbeitet die Kanzlei mit einem in Mülheim an der Ruhr ansässigen Notariat zusammen. Der Standort befindet sich in der Dohne 38, 45468 Mülheim an der Ruhr. Die Kanzlei ist unter 0208 – 30599927 und über mail@kanzleiniehoff.de erreichbar. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln nennt sie die Straßenbahnlinie 104 mit den Haltestellen Trooststraße und Wilhelmstraße. Parkmöglichkeiten werden in der Dohne, der Trooststraße und der Wilhelmstraße angegeben.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://kanzleiniehoff.de, https://kanzleiniehoff.de/home/#kontakt

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Dohne 38, 45468 Mülheim an der Ruhr

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Kanzlei Niehoff I Rechtsanwältin I Fachanwältin. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Mülheim an der Ruhr

  • Amtsgericht Mülheim an der Ruhr

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden