Kanzleiprofil

DR. GÖDDE & RÜSING Fachanwaltskanzlei

Rechtsanwaltskanzlei in Münster. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Erbrecht. 5,0 von 5 bei 14 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

2

Standort

Salzstraße 18, 48143 Münster

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Erbrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

5,0 von 5 · 14 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

Dr. iur. Konrad Gödde ist als Notar und Rechtsanwalt in Münster tätig. Die Kanzlei DR. GÖDDE & RÜSING befindet sich in der Salzstraße 18. Seit 1994 arbeitet er als Rechtsanwalt und seit 2014 als Notar. Seinen Mandanten steht er auch als Fachanwalt für Erbrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht zur Verfügung. Er berät und vertritt Mandanten in allen notariellen Angelegenheiten. Das Beratungsangebot umfasst im Familienrecht Eheverträge und bei Grundstücksgeschäften Immobilienkaufverträge sowie Übertragungsverträge. Im Handelsrecht gehören Handelsregistereintragungen und Handelsregisteränderungen dazu. Im Gesellschaftsrecht werden Gesellschaftsgründungen, Übertragungen und Verschmelzungen genannt. Das erbrechtliche Angebot umfasst Testamente, Erbverträge und Vorsorgevollmachten. Zu seiner Tätigkeit zählt die Beurkundung von Grundstücksgeschäften, Immobilienkaufverträgen, Eheverträgen und Erbverträgen. Für Beratungsgespräche und Anfragen bietet die Kanzlei Kontaktmöglichkeiten per Telefon, E-Mail und Kontaktformular. Auf Anfragen kündigt Gödde eine umgehende Rückmeldung an. Die Bürozeiten sind montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr.

Die DR. GÖDDE & RÜSING Fachanwaltskanzlei in Münster stellt auf ihrer Website notarielle Tätigkeiten sowie das Handels- und Erbrecht vor. Im Mittelpunkt steht das Beratungsangebot von Dr. iur. Konrad Gödde. Nach den Angaben auf der Website ist er seit 1994 als Rechtsanwalt und seit 2014 als Notar tätig. Zudem wird er als Fachanwalt für Erbrecht sowie für Handels- und Gesellschaftsrecht vorgestellt. Das beschriebene Angebot umfasst notarielle Angelegenheiten aus dem privaten und unternehmerischen Bereich. Zu den genannten Anliegen gehören Eheverträge, Immobilienkaufverträge und Übertragungsverträge. Bei Grundstücksgeschäften wird insbesondere die Beurkundung eines Grundstückserwerbs beziehungsweise eines Immobilienkaufvertrags angesprochen. Im Handelsrecht nennt die Kanzlei Eintragungen und Änderungen im Handelsregister. Gesellschaftsrechtliche Themen sind Gesellschaftsgründungen, Übertragungen und Verschmelzungen. Für erbrechtliche und vorsorgebezogene Anliegen führt die Website Testamente, Erbverträge und Vorsorgevollmachten auf. Damit betrifft das dargestellte Tätigkeitsangebot sowohl persönliche und familiäre Regelungen als auch Immobiliengeschäfte und gesellschaftsrechtliche Vorgänge. Angesprochen sind unter anderem Personen, die eine Immobilie erwerben, ehevertragliche Regelungen treffen oder ihre Nachfolge gestalten möchten, sowie Beteiligte an den genannten gesellschaftsrechtlichen Vorgängen. Die Zusammenarbeit wird auf der Website anhand von Beratung und notarieller Betreuung beschrieben. Als konkrete Tätigkeit werden Beurkundungen genannt, etwa bei Immobilienkaufverträgen, Eheverträgen und Erbverträgen. Für den Einstieg besteht die Möglichkeit, ein Beratungsgespräch zu vereinbaren oder eine Anfrage zu senden. Dafür stehen Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular zur Verfügung. Das Formular sieht Angaben zum Namen, zur E-Mail-Adresse und zur Nachricht vor. Weitere Einzelheiten zum Ablauf der Bearbeitung werden im vorliegenden Quelltext nicht erläutert. Die Kanzlei befindet sich in der Salzstraße 18, 48143 Münster. Als Bürozeiten sind Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr angegeben. Telefonisch ist sie unter 0251 9743101-0 erreichbar. Schriftliche Anfragen können an kanzlei@notar-in-muenster.de gerichtet werden. Die Website notar-in-muenster.de enthält das Kontaktformular und Informationen zu den aufgeführten Beratungsfeldern.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: notar-in-muenster.de, notar-in-muenster.de

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

5,0

14 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

Alle Bewertungen bei Google ansehen
Google-Bewertungssiegel der Kanzlei DR. GÖDDE & RÜSING Fachanwaltskanzlei: 5,0 von 5 Sternen

Rechtsgebiete und Leistungen

Weitere Kanzleien und Anwaltsprofile in der Region: Anwältinnen und Anwälte in Münster

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Notar Münster

    Notar und Rechtsanwalt

    Arbeitsrecht · Erbrecht

  • Andreas Bucher

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht

    Arbeitsrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Salzstraße 18, 48143 Münster

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

  • Montag08:00-18:00
  • Dienstag08:00-18:00
  • Mittwoch08:00-18:00
  • Donnerstag08:00-18:00
  • Freitag08:00-18:00

Beratung in Münster – Einordnung der Redaktion

Unter der Profilbezeichnung „Notar Münster“ wird Dr. iur. Konrad Gödde geführt. Er ist seit 1994 als Rechtsanwalt und seit 2014 als Notar tätig. Seine Kanzlei DR. GÖDDE & RÜSING Fachanwaltskanzlei befindet sich in der Salzstraße 18, 48143 Münster. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Erbrecht. Die Kanzleibeschreibung weist ihn als Fachanwalt für Erbrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht aus. Für Ratsuchende ist dabei die Unterscheidung zwischen anwaltlicher Interessenvertretung und notarieller Tätigkeit wichtig: Ein Notar ist zur Unparteilichkeit verpflichtet, während ein Rechtsanwalt die rechtlichen Interessen seiner Mandantschaft vertritt. Im Arbeitsrecht drehen sich typische Anfragen um Arbeitsverträge, Kündigungen, Aufhebungsverträge, Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Mandantinnen und Mandanten benötigen häufig zunächst eine Einordnung ihres Anliegens und der dafür maßgeblichen Unterlagen. Dazu können der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und der bisherige Schriftverkehr gehören. Bei arbeitsrechtlichen Konflikten können kurze Fristen eine Rolle spielen. Ob eine außergerichtliche Klärung oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, hängt von den Umständen des einzelnen Falls ab. Welche arbeitsrechtlichen Leistungen für eine konkrete Anfrage übernommen werden, ist im Erstkontakt zu klären. Im Erbrecht umfasst das belegte Angebot Testamente, Erbverträge und Vorsorgevollmachten. Typische Anliegen betreffen die Gestaltung der Vermögensnachfolge, die Stellung gesetzlicher Erben oder Fragen nach einem bereits eingetretenen Erbfall. Vorsorgevollmachten betreffen dagegen die Vertretung bei eigenen Entscheidungen und können eine Nachfolgeplanung ergänzen. Zur notariellen Tätigkeit Göddes gehören außerdem die Beurkundung von Grundstücksgeschäften, Immobilienkaufverträgen, Eheverträgen und Erbverträgen. Genannt werden auch Handelsregisterangelegenheiten sowie Gesellschaftsgründungen, Übertragungen und Verschmelzungen. Damit berührt das Tätigkeitsbild neben der Nachfolge auch familiäre und unternehmerische Gestaltungsfragen. Die Salzstraße liegt in der Münsteraner Innenstadt im Stadtbezirk Mitte. Der Standort ist damit auch für Anfragen aus Hiltrup, Gievenbeck, Kinderhaus oder Handorf ein innerstädtischer Anlaufpunkt. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommt typischerweise das Arbeitsgericht Münster in Betracht; erbrechtliche Angelegenheiten können das Amtsgericht oder das Landgericht Münster betreffen. Zur Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben beziehungsweise Anfragewege nutzen. Die Kanzlei nennt Telefon, E-Mail und Kontaktformular als Kontaktmöglichkeiten sowie Bürozeiten montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr. Eine kurze Beschreibung des Anliegens und der Hinweis auf bekannte Termine oder Fristen erleichtern die erste Zuordnung der Anfrage.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 23. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

Standortkarte anzeigen

Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.

Hinweise zum Datenschutz
Standort von DR. GÖDDE & RÜSING Fachanwaltskanzlei. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Münster

  • Amtsgericht Münster
  • Landgericht Münster
  • Arbeitsgericht Münster
  • Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen

Die Kanzlei DR. GÖDDE & RÜSING liegt in der Salzstraße 18 in der Innenstadt von Münster und damit im Stadtbezirk Mitte. Für Ratsuchende aus den ebenfalls genannten Stadtteilen Hiltrup, Gievenbeck, Kinderhaus und Handorf führt der Weg zur Kanzlei in das Stadtzentrum. Die Innenstadtlage ermöglicht grundsätzlich eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw. Welche Verbindung und welcher Zugang geeignet sind, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrssituation ab. Bei einer Anfahrt mit dem Auto sollten die innerstädtische Verkehrsführung und die jeweils verfügbaren Parkmöglichkeiten berücksichtigt werden. Konkrete Haltestellen, Stellplätze oder Angaben zur Barrierefreiheit sind in den vorliegenden Informationen nicht enthalten. Für den im Profil genannten Schwerpunkt Arbeitsrecht ist unter den aufgeführten Gerichten typischerweise das Arbeitsgericht Münster relevant. Dort werden insbesondere Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern geführt, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Zeugnisse. Im Erbrecht ist das Amtsgericht Münster als Nachlassgericht für entsprechende Nachlassangelegenheiten zuständig, sofern die örtlichen Voraussetzungen vorliegen. Dazu gehören beispielsweise die Eröffnung letztwilliger Verfügungen und Erbscheinsverfahren. Streitige erbrechtliche Ansprüche, etwa auf Zahlung eines Pflichtteils, können je nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht Münster verhandelt werden. Das ebenfalls am Standort ansässige Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen gehört zur Verwaltungsgerichtsbarkeit und ist für die hier beschriebenen arbeitsrechtlichen und erbrechtlichen Privatstreitigkeiten regelmäßig nicht zuständig. Notarielle Beurkundungen sind von diesen gerichtlichen Verfahren zu unterscheiden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Welche Angaben sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags hilfreich?

Für die erste Einordnung sind insbesondere die Art des Schreibens, das Datum seines Erhalts und gegebenenfalls bereits genannte Beendigungs- oder Antworttermine wichtig. Häufig werden außerdem der Arbeitsvertrag, spätere Ergänzungen und einschlägiger Schriftverkehr benötigt. Bei Kündigungen und anderen arbeitsrechtlichen Anliegen können kurze Fristen gelten. Eine Anfrage sollte deshalb zeitlich relevante Umstände deutlich benennen. Ob und welche Schritte sinnvoll sind, lässt sich erst anhand des Einzelfalls beurteilen. Das bloße Absenden einer Kontaktanfrage ersetzt keine Fristwahrung und bestätigt noch keine Mandatsübernahme.

Kann ein arbeitsrechtlicher Konflikt auch ohne Gerichtsverfahren geklärt werden?

Arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten können grundsätzlich auch durch Gespräche oder außergerichtliche Vereinbarungen geklärt werden. Das betrifft beispielsweise offene Vergütung, den Inhalt eines Arbeitszeugnisses oder Bedingungen einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ob eine Verständigung möglich ist, hängt von den Positionen der Beteiligten und den rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Kommt es zu einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht, ist regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung vorgesehen. Sie dient dem Versuch einer einvernehmlichen Lösung. Unabhängig von laufenden Gesprächen können gesetzliche oder vertragliche Fristen weiterhin Bedeutung haben.

Worin unterscheiden sich Testament und Erbvertrag bei der Nachfolgeplanung?

Ein Testament enthält letztwillige Verfügungen und kann grundsätzlich durch eine einzelne Person errichtet werden. Für seine Wirksamkeit gelten gesetzliche Formvorgaben; neben einem notariellen Testament kommt unter bestimmten Voraussetzungen ein eigenhändiges Testament in Betracht. Ein Erbvertrag wird notariell beurkundet und kann bindende Verfügungen enthalten, deren spätere Änderung nicht ohne Weiteres möglich ist. Welche Gestaltung passt, hängt unter anderem von familiären Verhältnissen, vorhandenen Vermögenswerten und gewünschten Bindungen ab. Eine allgemeine Beschreibung ersetzt deshalb keine Prüfung der persönlichen Nachfolgesituation.

Wann ist im Erbrecht ein Notar gefragt und wann eine anwaltliche Vertretung?

Notarielle Tätigkeit betrifft im Erbrecht insbesondere die rechtssichere Gestaltung und Beurkundung von Erklärungen, etwa bei Testamenten oder Erbverträgen. Der Notar ist dabei unabhängig und unparteiisch und erläutert die rechtliche Tragweite der vorgesehenen Regelungen. Eine anwaltliche Vertretung dient dagegen der Wahrnehmung der Interessen einer bestimmten Partei, beispielsweise bei Streit über Pflichtteilsansprüche oder innerhalb einer Erbengemeinschaft. Auch wenn eine Person beide Berufe ausübt, bleiben die Rollen getrennt. Gesetzliche Tätigkeitsverbote können einem Wechsel zwischen diesen Rollen in derselben Angelegenheit entgegenstehen.

Welche Unterlagen helfen bei einer ersten erbrechtlichen Anfrage?

Das hängt davon ab, ob eine Nachfolge geplant wird oder bereits ein Erbfall eingetreten ist. Für eine Gestaltung können Angaben zu Familienverhältnissen, Vermögenswerten und bestehenden Testamenten oder Erbverträgen hilfreich sein. Nach einem Todesfall kommen zusätzlich vorhandene Verfügungen von Todes wegen, gerichtliche Schreiben und eine Übersicht bekannter Nachlasswerte und Verbindlichkeiten in Betracht. Für die erste Kontaktaufnahme genügt häufig zunächst eine kurze Schilderung mit dem Hinweis auf vorhandene Dokumente. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und wie sie übermittelt werden sollen, sollte anschließend abgestimmt werden.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 23. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Anliegen an DR. GÖDDE & RÜSING Fachanwaltskanzlei schildern

Kontaktanfragen werden ausschließlich über dieses Formular übermittelt. Anwalt-Seiten.de erteilt keine Rechtsberatung.

Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden