Kanzleiprofil

NP NEUERBURG | PETERS

Rechtsanwaltskanzlei in Chemnitz. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Emil-Rosenow-Straße 7, 09112 Chemnitz

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

NP NEUERBURG | PETERS ist eine Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei in Chemnitz, die als Partnerschaftsgesellschaft geführt wird. Die Kontaktseite nennt Annette Neuerburg und Adrian Peters. Zu den auf der Website beschriebenen Tätigkeitsfeldern gehören Arbeitsrecht, Baurecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht sowie Immobilien- und Wohnungseigentumsrecht. Weitere Bereiche sind Verkehrsstrafrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und Reiserecht. Das Angebot richtet sich an Privatpersonen und Unternehmen; ausdrücklich angesprochen werden unter anderem Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Bauherren, Baufirmen und Bauträger. Im Arbeitsrecht begleitet die Kanzlei Unternehmer und Beschäftigte vor, während und nach arbeitsrechtlichen Konflikten. Als Beispiele nennt sie die Einrichtung eines Sozialplans und Kündigungsschutzverfahren. Im Baurecht geht es um rechtliche Probleme im Zusammenhang mit Bauprojekten sowie um Unterstützung bei der Beauftragung eines geeigneten Gutachters. Erbrechtliche Anliegen betreffen etwa Erbengemeinschaften, die Sicherung des Familienvermögens durch Testament oder Erbvertrag und die Gestaltung einer Unternehmensnachfolge. Die Website unterscheidet dabei auch zwischen testamentarischen Fragen für Privatpersonen und Unternehmer. Im Gesellschaftsrecht werden insbesondere Gesellschaftsgründungen, Grundkapital, Satzungen und Gesellschaftsverträge, Stimmrechte, Geschäftsführer-Anstellungsverträge sowie Finanzierungsfragen genannt. Der immobilienrechtliche Bereich umfasst gewerbliche und private Kauf-, Miet- und Pachtverträge, die Prüfung von Grundstücksverträgen und Anliegen von Vermietern. Im Verkehrsstrafrecht nennt die Kanzlei unter anderem Trunkenheitsfahrten, Unfallflucht, Nötigung und fahrlässige Körperverletzung als Anlässe für Beratung und Verteidigung. Als Arbeitsweise beschreibt sie eine verständliche Kommunikation auf Augenhöhe. Die dargestellte Zusammenarbeit reicht je nach Rechtsgebiet von der rechtlichen Begleitung eines Vorhabens bis zur Unterstützung in bestehenden Konflikten. Nähere Einzelheiten zum konkreten Mandatsablauf enthält der vorliegende Quelltext nicht. Die Kanzlei befindet sich in der Emil-Rosenow-Straße 7 in 09112 Chemnitz. Der Empfang ist telefonisch unter +49 371 909872-0 erreichbar. Schriftliche Anfragen können an info@neuerburg-peters.de gerichtet werden; außerdem ist die Faxnummer 0371 9098 72-20 angegeben. Die Kontaktseite enthält einen Bereich zu Anfahrt, Parken sowie Bus und Bahn, im vorliegenden Text jedoch keine konkreten Angaben zu Stellplätzen oder Haltestellen.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://neuerburg-peters.de, https://neuerburg-peters.de/kontakt/

Rechtsgebiete und Leistungen

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Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Emil-Rosenow-Straße 7, 09112 Chemnitz

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von NP NEUERBURG | PETERS. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Chemnitz

  • Amtsgericht Chemnitz
  • Landgericht Chemnitz
  • Arbeitsgericht Chemnitz
  • Sächsisches Landesarbeitsgericht

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden