Kanzleiprofil

Posikow Kehren Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Neuer Wall 75, 20354 Hamburg

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Beratungssprachen

Deutsch, Englisch, Niederländisch

Die Kanzlei im Überblick

Die Posikow Kehren Rechtsanwälte Partnerschaft mbB hat ihren Sitz in Hamburg und berät und vertritt Mandanten insbesondere im Verkehrsrecht und Mietrecht. Zum weiteren Leistungsspektrum gehören Vertragsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gewerbemietrecht, Arbeitsrecht und Immobilienrecht sowie Verkehrs- und Jugendstrafrecht. Partner der Gesellschaft sind Igor Posikow und Michael Kehren. Igor Posikow führt den Fachanwaltstitel für Verkehrsrecht, Michael Kehren den Fachanwaltstitel für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Beide betreuen Mandate im gesamten Bundesgebiet. Typische Anliegen im Verkehrsrecht sind Unfälle, Bußgeldverfahren und Fragen rund um den Führerschein. Im Mietrecht befasst sich die Kanzlei unter anderem mit Kündigungen, Mieterhöhungen und mietrechtlichen Streitigkeiten. Die Beratung umfasst sowohl Wohnraum- als auch Gewerberaummietverhältnisse und richtet sich an Mieter und Vermieter. Hinzu kommen Angelegenheiten des Makler- und Wohnungseigentumsrechts. Auch vertragsrechtliche Fragen und arbeitsrechtliche Anliegen zählen zu den ausgewiesenen Tätigkeitsfeldern. Für Unternehmensgründer bietet Igor Posikow darüber hinaus Beratung im Bereich der Unternehmensgründung an. Die Zusammenarbeit ist am Hamburger Standort sowie bundesweit per Video und Telefon möglich. Das Angebot umfasst anwaltliche Beratung und die Vertretung von Interessen, auch bei rechtsgebietsübergreifenden Fragen. Die Kanzlei nennt eine transparente Kostenstruktur als Bestandteil ihrer Arbeitsweise. Für die Kontaktaufnahme stehen Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular auf der Internetseite zur Verfügung. Michael Kehren betreut seine Mandantschaft auf Deutsch, Englisch und Niederländisch. Einen verbindlichen Ablauf einzelner Bearbeitungsschritte beschreibt die Standortseite nicht. Die Kanzleiräume befinden sich am Neuen Wall 75, 20354 Hamburg, in der Innenstadt nahe Jungfernstieg und Binnenalster. Als Kontaktzeiten sind Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr angegeben. Telefonisch ist die Kanzlei unter 040 46649021 und per E-Mail unter kontakt@posikow-kehren.de erreichbar. Die U- und S-Bahn-Haltestelle Jungfernstieg liegt wenige Gehminuten entfernt. Für die Anfahrt mit dem Auto werden umliegende Parkhäuser, etwa am Jungfernstieg oder im Bleichenhof, genannt; der Neue Wall ist teilweise verkehrsberuhigt.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://posikow-kehren.de/standort-hamburg/?y_source=1_MTAyMzQ4NTcxOC03MTUtbG9jYXRpb24ud2Vic2l0ZQ%3D%3D, https://posikow-kehren.de/impressum/

Rechtsgebiete und Leistungen

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Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Neuer Wall 75, 20354 Hamburg

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Posikow Kehren Rechtsanwälte Partnerschaft mbB. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Hamburg

  • Amtsgericht Hamburg
  • Landgericht Hamburg
  • Arbeitsgericht Hamburg
  • Hanseatisches Oberlandesgericht

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden