Kanzleiprofil

RA Hommel

Rechtsanwaltskanzlei in Siegen. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Koblenzer Str. 24, 57072 Siegen

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Familienrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei RA Hommel in Siegen ist auf die Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht ausgerichtet. Rechtsanwalt Harald Hommel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er berät und vertritt vorwiegend Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebsräte. Zum Tätigkeitsbereich gehört außerdem das Sozialrecht, soweit sozialrechtliche Fragen eng mit arbeitsrechtlichen Anliegen verbunden sind. Damit richtet sich das Angebot insbesondere an Beschäftigte und betriebliche Interessenvertretungen, die Unterstützung bei Fragen aus dem Arbeitsverhältnis oder an der Schnittstelle zur sozialen Absicherung suchen. Als konkrete Themen nennt die Kanzlei Kündigungsschutz und Abfindungsverhandlungen sowie Aufhebungsverträge und Abmahnungen. Weitere aufgeführte Anliegen betreffen Schwerbehinderung und Gleichstellung. Im sozialrechtlichen Bereich werden Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, Streitigkeiten mit Krankenkassen und die Erwerbsminderungsrente genannt. Die Darstellung umfasst somit sowohl Fragen zum Fortbestand und zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses als auch Anliegen im Zusammenhang mit gesundheitlichen Einschränkungen und sozialversicherungsrechtlichen Leistungen. Für Betriebsräte wird die Beratung und Vertretung in arbeitsrechtlichen Fragen ausdrücklich als Tätigkeitsfeld benannt. Harald Hommel verweist auf mehr als 30 Jahre Erfahrung als Rechtsanwalt und auf eine mehr als 25-jährige Tätigkeit als Personalleiter in Industrieunternehmen. Hinzu kommen nach der Kanzleidarstellung über 15 Jahre als ehrenamtlicher Richter am Arbeits- und Sozialgericht sowie fünf Jahre als Richter am Landesarbeitsgericht Hamm. Als Grundlage seiner Arbeitsweise beschreibt er die Verbindung anwaltlicher Tätigkeit mit Erfahrungen aus Personalleitung, Rechtsprechung und Sozialversicherung. Die Beratung soll rechtliche und strategische Gesichtspunkte ebenso berücksichtigen wie die persönliche Situation der betroffenen Menschen. Zur Kontaktaufnahme mit RA Hommel stehen die E-Mail-Adresse info@ra-hommel.de und die Mobilnummer +49 (0)160 93 600 969 zur Verfügung. Die Website bietet die Möglichkeit, eine Beratung anzufragen. Nähere Angaben zum Ablauf der Zusammenarbeit, zu Sprechzeiten oder zu einer Besuchsanschrift in Siegen enthält das vorliegende Quellenmaterial nicht.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://ra-hommel.de, https://ra-hommel.de/impressum/

Rechtsgebiete und Leistungen

Weitere Kanzleien und Anwaltsprofile in der Region: Anwältinnen und Anwälte in Siegen

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Harald Hommel

    Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

    Arbeitsrecht · Familienrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Koblenzer Str. 24, 57072 Siegen

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
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Zuständige Gerichte und Umfeld in Siegen

  • Amtsgericht Siegen
  • Landgericht Siegen

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden