Kanzleiprofil

RA Oliver Vogelmann-Kopf · Arbeitsrecht Marburg | Vereinsrecht bundesweit

Rechtsanwaltskanzlei in Marburg. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Universitätsstrasse 62, 35037 Marburg

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Oliver Vogelmann-Kopf in Marburg ist im Arbeitsrecht sowie im Vereins- und Verbandsrecht tätig. Seit 1999 berät und vertritt Oliver Vogelmann-Kopf Arbeitnehmer und Arbeitgeber im individuellen Arbeitsrecht. Das Angebot richtet sich an Mandanten in Marburg und Mittelhessen sowie im Vereinsrecht an Organisationen im gesamten Bundesgebiet. Zu den arbeitsrechtlichen Anliegen gehören Kündigungen, Kündigungsschutzklagen, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge, ausstehende Lohnzahlungen, Abmahnungen und Arbeitszeugnisse. Hinzu kommen die Erstellung von Arbeits-, Dienst- und Geschäftsführerverträgen sowie die Vertretung vor den Arbeitsgerichten. Im Vereins- und Verbandsrecht betreut die Kanzlei Vereine, Verbände, gemeinnützige GmbHs und Einrichtungen der Sozialwirtschaft. Der Mandantenkreis umfasst kleine und mittelgroße Vereine ebenso wie Spitzenverbände. Gegenstand der Beratung sind unter anderem Vereins-, Verbands- und gGmbH-Gründungen, die Erstellung und Änderung von Satzungen sowie die Ausarbeitung und Aktualisierung von Gesellschaftsverträgen. Weitere Tätigkeiten betreffen Verträge für Geschäftsführungen und Vereinsvorstände, Vorstands- und Organisationsberatung sowie Testamente und Vermächtnisse zugunsten gemeinnütziger Organisationen. Schulungen im Arbeitsrecht für Vereinsvorstände und Geschäftsführungen ergänzen das Angebot. Daneben führt Oliver Vogelmann-Kopf einvernehmliche Ehescheidungsverfahren durch. Die Zusammenarbeit beginnt für neue Mandanten mit einer Anfrage per E-Mail oder über das Kontaktformular. Für die rechtliche Einschätzung werden in der Regel zunächst Unterlagen gesichtet; telefonische Rechtsauskünfte werden nicht erteilt. Bei Kündigungsangelegenheiten sieht der beschriebene Ablauf die Übersendung der Kündigung, des Arbeitsvertrags, der letzten Lohnabrechnung und vorhandener Rechtsschutzdaten vor. Anschließend werden die weiteren Schritte besprochen. Besprechungen mit bundesweit betreuten Organisationen finden standardmäßig per Videokonferenz statt. Persönliche Gespräche sind bei Bedarf im Einzelfall möglich; auch im Arbeitsrecht wird eine digitale Beratung angeboten. Der Standort befindet sich in der Universitätsstraße 62, 35037 Marburg. Oliver Vogelmann-Kopf arbeitet dort in der Bürogemeinschaft Vogelmann-Kopf-Schütz-Piffer-Qayumi. Termine werden ausschließlich nach Vereinbarung vergeben. Die telefonische Erreichbarkeit unter 06421 – 4099-013 besteht montags bis freitags von 09:30 bis 14:00 Uhr. Schriftliche Anfragen können an RA.Vogelmann-Kopf@t-online.de oder über das Kontaktformular der Kanzlei gerichtet werden.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://recht-marburg.de/?utm_source=google&utm_medium=organic&utm_campaign=googleprofile, https://recht-marburg.de/kontakt/

Rechtsgebiete und Leistungen

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Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Universitätsstrasse 62, 35037 Marburg

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Zuständige Gerichte und Umfeld in Marburg

  • Amtsgericht Marburg
  • Landgericht Marburg

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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