Kanzleiprofil

RAe Bernhard & Neumeier / Janßen

Rechtsanwaltskanzlei in Aschaffenburg. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Weißenburger Str. 34, 63739 Aschaffenburg

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Familienrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei RAe Bernhard & Neumeier / Janßen hat ihren Standort in Aschaffenburg. Als fachliche Ausrichtung ist das Familienrecht durch die Zusatzqualifikation von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Udo Neumeier belegt: Er ist seit 2002 auch Fachanwalt für Familienrecht. Damit ist ein Bezug zu familienrechtlichen Anliegen dokumentiert. Welche konkreten Fragestellungen die Kanzlei innerhalb dieses Rechtsgebiets bearbeitet und welche weiteren Tätigkeitsschwerpunkte bestehen, geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor. Auch ein näher eingegrenzter Mandantenkreis wird dort nicht beschrieben. Udo Neumeier studierte von 1989 bis 1993 Rechtswissenschaften an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main und legte 1993 das erste juristische Staatsexamen ab. Sein Referendariat absolvierte er von 1994 bis 1996 am Landgericht Kassel und bei der deutsch-amerikanischen Handelskammer in Los Angeles. Daneben war er in einer wirtschaftlich ausgerichteten Anwaltskanzlei tätig. Auf das zweite juristische Staatsexamen im Oktober 1996 folgte von Januar 1997 bis Dezember 2009 eine Tätigkeit als Anwalt in einer mittelständischen Kanzlei in Aschaffenburg. Seit Januar 2010 führt er eine gemeinsame Kanzlei mit Rechtsanwalt Bernhard in Aschaffenburg mit Zweigstelle in Blankenbach. Für Fragen und Terminwünsche nennt die Kanzlei telefonische und elektronische Kontaktmöglichkeiten. Der Einstieg in die Zusammenarbeit erfolgt damit über eine Kontaktaufnahme zur Klärung von Fragen oder zur Terminvereinbarung. Weitergehende Angaben zur internen Arbeitsweise oder zum Ablauf der Mandatsbearbeitung enthält das Quellenmaterial nicht. Telefonisch ist die Kanzlei unter 06021-62552-10 erreichbar, per Fax unter 06021-62552-15. Als E-Mail-Adressen sind info@kanzlei-bernhard-und-neumeier.de und kanzlei@rae-bnj.de angegeben. Die Anschrift in Aschaffenburg lautet Weißenburger Str. 34, 63739 Aschaffenburg. Die veröffentlichten Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 15.00 Uhr; außerdem sind Termine nach Vereinbarung vorgesehen. Die Zweigstelle RAe Bernhard & Neumeier befindet sich Am Dickbusch 4 in 63825 Blankenbach. Dort finden Termine ausschließlich nach telefonischer Vereinbarung über die Aschaffenburger Rufnummer statt.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://www.kanzlei-bernhard-und-neumeier.de/%C3%BCber-die-kanzleien/udo-neumeier, https://www.kanzlei-bernhard-und-neumeier.de/kontakt/

Rechtsgebiete und Leistungen

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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Udo Neumeier

    Rechtsanwalt Dipl.-Jur., Fachanwalt für Familienrecht

    Arbeitsrecht · Familienrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Weißenburger Str. 34, 63739 Aschaffenburg

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von RAe Bernhard & Neumeier / Janßen. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Aschaffenburg

  • Amtsgericht Aschaffenburg
  • Landgericht Aschaffenburg

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden