Kanzleiprofil

Recht und Arbeitsrecht

Rechtsanwaltskanzlei in Witten. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Rudolf-König-Str. 8, 58453 Witten

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Familienrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Recht und Arbeitsrecht in Witten betreut Existenzgründer, kleine und mittelständische Unternehmen, Online-Shops sowie Privatpersonen. Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Carsten Zerbe. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten gehören IT-Recht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sowie das Recht des geistigen Eigentums und Wettbewerbsrecht. Im IT-Recht umfasst das Angebot unter anderem Datenschutz und DSGVO, E-Commerce, allgemeine Geschäftsbedingungen, Softwareverträge, Domainrecht und IT-Sicherheitsrecht. Hinzu kommen Markenanmeldungen und die Bearbeitung von Abmahnungen im Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht. Wettbewerbsrechtliche Anliegen betreffen außerdem einstweilige Verfügungen, unlauteren Wettbewerb und Vertragsstrafen. Im Arbeitsrecht richtet sich die Beratung sowohl an Arbeitgeber als auch an Arbeitnehmer. Behandelt werden individual- und kollektivarbeitsrechtliche Fragen, darunter Arbeitsverträge und Vertragsklauseln, Kündigungen und Kündigungsschutzklagen. Weitere Themen sind Betriebsvereinbarungen, die Internetnutzung am Arbeitsplatz sowie Tarifrecht und Mitbestimmung. Im Verkehrsrecht zählen die Regulierung von Unfallschäden, Bußgeldbescheide und Einsprüche sowie die Anfechtung von Geschwindigkeitsmessungen zu den genannten Anliegen. Auch Fahrerlaubnisrecht, Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafrecht gehören zum Tätigkeitsbereich der Kanzlei. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als persönlich und vorausschauend. Die Beratung verfolgt das Ziel, rechtliche Probleme frühzeitig zu erkennen und aufwendige Gerichtsverfahren nach Möglichkeit zu vermeiden. Soweit das jeweilige Anliegen es erfordert, arbeitet Carsten Zerbe mit Kooperationspartnern aus Steuerrecht, Strafrecht, Unternehmensberatung und IT zusammen. Für den Einstieg in die Zusammenarbeit wird ein unverbindliches Erstgespräch angeboten. Eine kurze Schilderung des Anliegens bei der Kontaktaufnahme dient der Vorbereitung auf das Gespräch. Nach den Angaben der Kanzlei erfolgt eine Rückmeldung in der Regel innerhalb eines Werktages. Der Kanzleisitz befindet sich in der Rudolf-König-Str. 8, 58453 Witten-Annen. Die Kontaktaufnahme ist telefonisch unter 02302 2778680 und per E-Mail an info@ra-zerbe.eu möglich. Auf der Internetseite steht zudem ein Kontaktformular zur Verfügung, über das Name, E-Mail-Adresse, Rechtsgebiet und Anliegen übermittelt werden können. Als weiterer Kontaktweg ist die Faxnummer 02302 2778681 angegeben.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://www.ra-zerbe.eu, http://www.ra-zerbe.eu/#kontakt

Rechtsgebiete und Leistungen

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Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Rudolf-König-Str. 8, 58453 Witten

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Standort von Recht und Arbeitsrecht. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Witten

  • Amtsgericht Witten

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden