Kanzleiprofil

Rechtsanwälte Annette Steuber & Thomas Löber

Rechtsanwaltskanzlei in Gera. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Humboldtstraße 2, 07545 Gera

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Familienrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Rechtsanwälte Annette Steuber & Thomas Löber in Gera ist als Anwaltsbürogemeinschaft organisiert. Annette Steuber führt seit 1994 eine eigene Kanzlei; seit 2006 besteht die Bürogemeinschaft mit Thomas Löber. Die Tätigkeit umfasst allgemeine und fachspezifische Rechtsberatung sowie die Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren. Annette Steuber ist Fachanwältin für Verwaltungsrecht und bearbeitet schwerpunktmäßig dieses Gebiet sowie angrenzende Rechtsfragen. Thomas Löber ist im Zivilrecht und Strafrecht tätig, insbesondere im Familien-, Arbeits-, Erb- und Verkehrsrecht sowie bei Immobilien- und Grundstücksangelegenheiten. Zum verwaltungsrechtlichen Tätigkeitsbereich gehören Kommunalabgabenrecht, öffentliches Baurecht einschließlich Denkmalschutzrecht, öffentliches Dienstrecht und Schulrecht. Typische Anliegen sind Streitigkeiten über kommunale Abgaben, Baugenehmigungen, dienstliche Beurteilungen, Beförderungen oder Prüfungsentscheidungen. Weitere Themen sind Datenschutz, Umweltrecht, Vergabe- und Fördermittelrecht sowie Straßen- und Wegerecht. Die beschriebenen Verfahren betreffen unter anderem Bürger, Kommunen und kommunale Organe. In Kommunalabgabenstreitigkeiten wird auch kaufmännische Beratung durch Diplom-Ökonomin Ines Zietz angeboten. Im Zivilrecht zählen Trennung und Scheidung mit Fragen zu Unterhalt, Vermögen, Sorge- und Umgangsrecht zu den bearbeiteten Anliegen. Hinzu kommen die Regulierung von Verkehrsunfallschäden, Miet- und Pachtverhältnisse sowie die Abwicklung von Erbfällen. Im Arbeitsrecht werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Fragen zum Abschluss und zur Beendigung von Arbeitsverträgen vertreten. In Straf- und Bußgeldsachen umfasst die Tätigkeit die Vertretung Beschuldigter, auch als Pflichtverteidiger, sowie die Vertretung von Geschädigten in Nebenklage- und Entschädigungsverfahren. Die Zusammenarbeit beginnt nach der Darstellung der Kanzlei mit dem persönlichen Gespräch. Gemeinsam mit den Mandanten wird erörtert, ob und auf welchem Weg eine Problemlösung erfolgen kann. Annette Steuber nennt zudem die offene Besprechung anwaltlicher Gebühren als Bestandteil ihrer Arbeitsweise. Die Bürogemeinschaft befindet sich in der Humboldtstraße 2, 07545 Gera. Kontakt ist telefonisch unter 0365 83 33 10 sowie über das Anfrageformular der Internetseite möglich. Als E-Mail-Adressen werden info@gera-anwaltskanzlei.de für Annette Steuber und t.loeber@gera-anwaltskanzlei.de für Thomas Löber angegeben.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://www.gera-anwaltskanzlei.de/?mtm_campaign=Lokaler-Eintrag&mtm_source=Google-MyBusiness, https://www.gera-anwaltskanzlei.de/impressum/

Rechtsgebiete und Leistungen

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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Annette Steuber

    Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verwaltungsrecht

    Arbeitsrecht · Familienrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Humboldtstraße 2, 07545 Gera

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
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Zuständige Gerichte und Umfeld in Gera

  • Amtsgericht Gera
  • Landgericht Gera

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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