Kanzleiprofil

Rechtsanwälte Hauß Nießalla Härdle

Rechtsanwaltskanzlei in Duisburg. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Vom-Rath-Straße 10, 47051 Duisburg

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Rechtsanwälte Hauß Nießalla Härdle ist seit 1980 in der Duisburger Innenstadt ansässig. Sie berät und vertritt Privatpersonen sowie mittelständische Unternehmen. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten zählen Arbeitsrecht, Familienrecht und Sozialrecht, für die auf der Kanzleiwebsite Fachanwaltschaften ausgewiesen sind. Daneben bearbeitet die Kanzlei Angelegenheiten im Erbrecht, Insolvenzrecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht. Ihre Tätigkeit umfasst Beratung und Prozessführung sowie Veröffentlichungen und Vorträge. Im Arbeitsrecht gehören Streitigkeiten über Kündigungen, Lohn und Gehalt ebenso zum Tätigkeitsfeld wie die Gestaltung von Arbeitsverträgen und kollektivrechtliche Fragen. Im Familienrecht befasst sich die Kanzlei insbesondere mit Elternunterhalt und Versorgungsausgleich. Die Informationen für Mandanten auf der Website behandeln außerdem Trennung, Hausratsteilung, Umgangsrecht und Kindesunterhalt, auch im Wechselmodell. Schuldnerinnen und Schuldner werden bei der Schuldenbereinigung sowie in Verbraucherinsolvenzverfahren und Insolvenzverfahren betreut. Hinzu kommen die Beratung bei Unternehmensinsolvenzen und die Vertretung von Gläubigerinteressen. Weitere auf der Website aufgegriffene Anliegen sind Abmahnungen, Arbeitgeberinsolvenzen und Verkehrsunfälle. Für Besprechungen bietet die Kanzlei persönliche Termine, Telefongespräche und Videokonferenzen an. Auch neue Anliegen können ohne zwingende Anreise bearbeitet werden. Zur Kontaktaufnahme stehen Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular zur Verfügung. Über das Formular lassen sich Nachrichten und Dateianhänge übermitteln sowie ein bereits vorhandenes Aktenzeichen angeben. Ergänzend stellt die Website Unterlagen zum Herunterladen bereit, darunter eine Vollmacht, einen Antrag zur Prozesskostenhilfe und Vordrucke zum Versorgungsausgleich. Die Kanzlei befindet sich in der Vom-Rath-Straße 10, 47051 Duisburg. Vom Hauptbahnhof beträgt der Fußweg nach Kanzleiangaben etwa fünf Minuten. Als Haltestellen werden König-Heinrich-Platz und Lehmbruck-Museum genannt; Parkmöglichkeiten bestehen unter anderem in den Tiefgaragen König-Heinrich-Platz und City-Palais. Die Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr sowie freitags von 9 bis 13 Uhr. Telefonisch ist die Kanzlei unter 0203 / 286870 montags bis donnerstags von 9 bis 12 und 14.30 bis 18 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 13 Uhr erreichbar. Die E-Mail-Adresse lautet info@anwaelte-du.de.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://www.anwaelte-du.de, https://www.anwaelte-du.de/kontakt.html

Rechtsgebiete und Leistungen

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Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Vom-Rath-Straße 10, 47051 Duisburg

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Zuständige Gerichte und Umfeld in Duisburg

  • Amtsgericht Duisburg
  • Landgericht Duisburg
  • Arbeitsgericht Duisburg

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden