Kanzleiprofil

RECHTSANWÄLTE Michael Kohlmeyer Markus Kottmann Eliyo Cetin Silvia Welscher

Rechtsanwaltskanzlei in Gütersloh. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Schalückstraße 51, 33332 Gütersloh

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Familienrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei RECHTSANWÄLTE Michael Kohlmeyer Markus Kottmann Eliyo Cetin Silvia Welscher hat ihren Sitz in Gütersloh. Auf ihrer Internetseite nennt sie als Tätigkeitsgebiete das allgemeine Zivilrecht, Arbeitsrecht, Beamtenrecht, Erbrecht und Familienrecht. Hinzu kommen Mietrecht, privates Baurecht, Sozialrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht. Auch das Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Verwaltungsrecht sowie Wohnungseigentumsrecht gehören zu den aufgeführten Rechtsgebieten. Eine Gewichtung einzelner Tätigkeitsschwerpunkte lässt sich den vorliegenden Seiten nicht entnehmen. Die genannten Rechtsgebiete bilden den fachlichen Rahmen für Anfragen an die Kanzlei. Anliegen aus dem Arbeits- oder Beamtenrecht werden dabei ebenso als Tätigkeitsfelder erfasst wie familienrechtliche, erbrechtliche oder mietrechtliche Fragen. Für Anliegen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr führt die Website sowohl Verkehrsrecht als auch Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht gesondert auf. Die Ansprache auf der Website richtet sich an Personen mit einem persönlichen rechtlichen Anliegen. Nähere Angaben zu bestimmten Mandantengruppen oder zu typischen Fallkonstellationen enthalten die vorliegenden Informationen nicht. Im Verzeichnis ist der Kanzlei Markus Kottmann zugeordnet; die Teamnavigation der Website nennt außerdem Michael Kohlmeyer, Eliyo Cetin und Silvia Welscher. Für den ersten Kontakt bittet die Kanzlei darum, das Anliegen zu schildern. Auf der Startseite und der Kontaktseite stehen dafür Kontaktformulare zur Verfügung. Diese sehen Angaben zum Namen, zur E-Mail-Adresse und zum persönlichen Anliegen vor; auf der Startseite wird zusätzlich eine Telefonnummer abgefragt. Daneben ist die Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail möglich. Die Kanzlei kündigt an, eingehende Anfragen möglichst zügig zu bearbeiten. Konkrete Bearbeitungsfristen oder nähere Angaben zum weiteren Ablauf einer Zusammenarbeit werden nicht genannt. Die Anschrift lautet Schalückstraße 51, 33332 Gütersloh. Direkt vor der Kanzlei befinden sich laut Kontaktseite Parkplätze. Die Geschäftszeiten sind Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:30 Uhr sowie von 14:30 bis 17:30 Uhr. Telefonisch ist die Kanzlei unter 05241 709570 erreichbar, per E-Mail unter kanzlei@rae-kkc.de. Als Faxnummer ist 05241 7095710 angegeben.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://www.rae-kkc.de, https://rae-kkc.de/31-2/

Rechtsgebiete und Leistungen

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Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Schalückstraße 51, 33332 Gütersloh

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von RECHTSANWÄLTE Michael Kohlmeyer Markus Kottmann Eliyo Cetin Silvia Welscher. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Gütersloh

  • Amtsgericht Gütersloh

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden