Kanzleiprofil
Rechtsanwälte Öhrlein und Fussbahn
Rechtsanwaltskanzlei in Aschaffenburg. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.
Anwältinnen und Anwälte
Auf Anfrage
Standort
Ederhaus, 63739 Aschaffenburg
Schwerpunkte
—
Beratungssprachen
Deutsch
Die Kanzlei im Überblick
Unter der Bezeichnung „Rechtsanwälte Öhrlein und Fussbahn“ sind Dr. Heinrich Fußbahn und Robert Öhrlein in Aschaffenburg in einer Bürogemeinschaft tätig. Nach Angaben ihrer Internetseite beraten, unterstützen und vertreten sie seit mehr als zehn Jahren Mandanten in unterschiedlichen Rechtsgebieten. Zu den genannten Tätigkeitsfeldern zählen Arbeitsrecht, Sozialrecht, Baurecht, Versicherungsrecht und Mietrecht. Hinzu kommen Familienrecht, Insolvenzrecht, Vereinsrecht, Erbrecht und Kaufrecht. Auch die Unfallregulierung sowie der Forderungseinzug beziehungsweise das Inkasso gehören zum aufgeführten Tätigkeitsspektrum. Die Aufzählung auf der Internetseite ist nicht abschließend; dort wird auch auf weitere Rechtsgebiete verwiesen. Das Beratungs- und Vertretungsangebot richtet sich an verschiedene Mandantengruppen. Genannt werden Verbraucher und Selbständige ebenso wie Mittelständler und Unternehmer. Darüber hinaus wenden sich die Rechtsanwälte an Versicherte und Sozialversicherte, Schuldner und Gläubiger sowie Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die aufgeführten Anliegen reichen damit von arbeits- und sozialrechtlichen Fragen über Miet-, Kauf- und Versicherungsangelegenheiten bis zu familien- und erbrechtlichen Themen. Als konkrete Aufgabenbereiche nennt die Internetseite außerdem die Regulierung von Unfällen und die Einziehung von Forderungen. Für die Zusammenarbeit ist die rechtliche Organisation der Bürogemeinschaft zu beachten: Beide Rechtsanwälte arbeiten rechtlich selbstständig. Ein Mandat entsteht ausschließlich mit demjenigen Rechtsanwalt, dessen Beratung in Anspruch genommen oder dem ein Auftrag erteilt wird. Die Beauftragung erstreckt sich nicht zugleich auf den anderen Rechtsanwalt der Bürogemeinschaft. Für die Kontaktaufnahme sind jeweils eigene Telefonnummern und E-Mail-Adressen angegeben. Dr. Heinrich Fußbahn ist unter 06021-582777 sowie Kanzlei-fussbahn@web.de erreichbar, Robert Öhrlein unter 06021-5826083 sowie kanzlei-robert-oehrlein@web.de. Die Bürogemeinschaft befindet sich in der Frohsinnstraße 32, 63739 Aschaffenburg. Der Standort liegt im Zentrum der Stadt direkt gegenüber dem Hauptbahnhof. Als Parkmöglichkeiten werden das Parkhaus am Hauptbahnhof und das Parkhaus Elisenstraße genannt. Die Kanzleiräume verfügen über barrierefreie Zugangsmöglichkeiten mit Aufzug. Für beide Rechtsanwälte ist außerdem die Faxnummer 06021-22222 angegeben.
Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://www.rechtsanwaelte-ab.de, https://www.rechtsanwaelte-ab.de/impressum/
Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei
Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Öffnungszeiten
Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.
Standort und Anfahrt
Standortkarte anzeigen
Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.
Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Aschaffenburg
- Amtsgericht Aschaffenburg
- Landgericht Aschaffenburg
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Anliegen an Rechtsanwälte Öhrlein und Fussbahn schildern
Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden
