Kanzleiprofil

Rechtsanwältin Anne-Christina Sliwka

Rechtsanwaltskanzlei in Mülheim an der Ruhr. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Kampstrasse 7, 45468 Mülheim an der Ruhr

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Familienrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Rechtsanwältin Anne-Christina Sliwka ist in Mülheim an der Ruhr in der Anwaltskanzlei Sliwka-Kempgen tätig. Ihre Arbeitsgebiete umfassen Arbeitsrecht, Forderungseinzug und Inkasso, Bau- und Werkvertragsrecht sowie Verkehrsunfallrecht. Sie ist seit 1995 als Rechtsanwältin zugelassen und seit 1999 Fachanwältin für Arbeitsrecht. Ihr Studium der Rechtswissenschaften absolvierte sie an der Universität Trier, das Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz. Die Anwaltskanzlei wurde im Jahr 2000 gegründet. Anne-Christina Sliwka und Rechtsanwalt Thomas Kempgen arbeiten dort in Bürogemeinschaft. Zum Mandantenkreis der Kanzlei gehören Unternehmen, Freiberufler, Handwerksbetriebe, Privatpersonen und Verbände. Die Tätigkeit umfasst sowohl rechtliche Beratung als auch außergerichtliche und gerichtliche Vertretung. Den Arbeitsgebieten von Anne-Christina Sliwka entsprechend gehören arbeitsrechtliche Fragen, der Einzug von Forderungen, Angelegenheiten aus Bau- und Werkverträgen sowie rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen zu den behandelten Anliegen. Die Kanzlei betreut damit Mandanten in Fragen des privaten und gewerblichen Rechts. Die Tätigkeitsgebiete sind innerhalb der Bürogemeinschaft auf die Rechtsanwälte verteilt. Nach der Darstellung der Kanzlei beginnt die Zusammenarbeit mit einer Analyse der Ausgangslage und einer Beratung zur rechtlichen Situation. Anschließend wird gemeinsam mit den Mandanten ein juristisches Ziel festgelegt. Daran richtet sich die Entwicklung des weiteren Vorgehens aus. Für Anne-Christina Sliwka beschreibt die Kanzlei eine persönliche Betreuung in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren. Ergänzend werden Kooperationen mit Steuerberatern und Notaren angeboten. Zur Büroorganisation gehören laut Kanzleiangaben ein Bürovorsteher und fünf Mitarbeiterinnen. Der Kanzleistandort befindet sich in der Kampstrasse 7, 45468 Mülheim an der Ruhr. Telefonisch ist die Kanzlei unter 0208 3017270 erreichbar, per Telefax unter 0208 3017271. Für die Kontaktaufnahme per E-Mail steht die Adresse kanzlei@sliwka-kempgen.de zur Verfügung. Informationen zur Kanzlei und zu den Arbeitsgebieten der Bürogemeinschaft finden sich auf der Website sliwka-kempgen.de.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://sliwka-kempgen.de

Rechtsgebiete und Leistungen

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Christina Sliwka

    Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht

    Arbeitsrecht · Familienrecht

    Zulassung seit 1995

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Kampstrasse 7, 45468 Mülheim an der Ruhr

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Standort von Rechtsanwältin Anne-Christina Sliwka. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Mülheim an der Ruhr

  • Amtsgericht Mülheim an der Ruhr

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden