Kanzleiprofil
Rechtsanwältin Carolin Hierstetter
Rechtsanwaltskanzlei in Mannheim. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.
Anwältinnen und Anwälte
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Standort
Seckenheimer Landstraße 4, 68163 Mannheim
Schwerpunkte
Arbeitsrecht
Beratungssprachen
Deutsch
Die Kanzlei im Überblick
Die Kanzlei Rechtsanwältin Carolin Hierstetter in Mannheim ist ausschließlich auf das Strafrecht ausgerichtet. Carolin Hierstetter ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht und zertifizierte Beraterin im Steuerstrafrecht. Sie berät und verteidigt bundesweit. Zu den auf der Kanzleiwebsite genannten Rechtsgebieten gehören unter anderem das Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Insolvenzstrafrecht und Arztstrafrecht. Hinzu kommen das Betäubungsmittelstrafrecht, Internetstrafrecht, Umweltstrafrecht und Verkehrsstrafrecht. Die fachliche Ausrichtung umfasst damit unterschiedliche Bereiche strafrechtlicher Beratung und Verteidigung. Das Angebot richtet sich an Personen, die Beratung oder Verteidigung in strafrechtlichen Angelegenheiten benötigen. Als weitere Themen nennt die Kanzlei Körperverletzungsdelikte, Sexualstrafrecht, Tötungsdelikte und Vermögensdelikte. Auch das Jugendstrafrecht und Ordnungswidrigkeiten werden aufgeführt. Zu den genannten Anliegen zählen zudem Berufung und Revision sowie die Wiederaufnahme eines Verfahrens. Mit dem Strafvollzugsrecht und dem Maßregelvollzug sind außerdem Themen benannt, die den Vollzug betreffen. Eine nähere Eingrenzung des Mandantenkreises nach Branchen oder Personengruppen enthält die vorliegende Kanzleidarstellung nicht. Ihre Arbeitsweise beschreibt Carolin Hierstetter über die Konzentration auf die Strafverteidigung und die Spezialisierung auf eine einzelne Rechtsmaterie. Beratung und Verteidigung bilden die ausdrücklich genannten Tätigkeiten. Für die Kontaktaufnahme stehen Telefon und E-Mail zur Verfügung; auf der Website gibt es außerdem die Rubriken Kontakt und Vollmacht. Konkrete Angaben zum Ablauf eines Erstgesprächs, zu benötigten Unterlagen oder zu einzelnen Schritten der Mandatsbearbeitung werden im vorliegenden Quelltext nicht gemacht. Als gesonderte Kontaktmöglichkeit führt die Kanzlei einen 24-Stunden-Notruf auf. Das Mannheimer Büro befindet sich in der Seckenheimer Landstraße 4, 68163 Mannheim. Es ist telefonisch unter +49 621-123484890 erreichbar. Die E-Mail-Adresse lautet info@kanzlei-hierstetter.de. Der 24-Stunden-Notruf ist unter +49 151-41942192 angegeben. Daneben besteht ein Büro in der Kurfürsten-Anlage 59, 69115 Heidelberg, mit der Telefonnummer +49 6221 65130290. Carolin Hierstetter ist nach deutschem Recht zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe.
Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://www.kanzlei-hierstetter.de, https://www.strafverteidigung-mannheim.com/impressum
Rechtsgebiete und Leistungen
Weitere Kanzleien und Anwaltsprofile in der Region: Anwältinnen und Anwälte in Mannheim
Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei
- Carolin Hierstetter
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht
Arbeitsrecht
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Öffnungszeiten
Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.
Standort und Anfahrt
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Mannheim
- Amtsgericht Mannheim
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Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Anliegen an Rechtsanwältin Carolin Hierstetter schildern
Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden
