Kanzleiprofil

Rechtsanwältin Dr. Margit Bastgen

Rechtsanwaltskanzlei in Trier. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Nordallee 14, 54292 Trier

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Rechtsanwältin Dr. Margit Bastgen in Trier ist in den Bereichen Arbeitsrecht, Erbrecht und Vorsorgerecht tätig. Dr. Margit Bastgen ist seit 1980 als Rechtsanwältin tätig und führt die Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht und Erbrecht. Darüber hinaus wird sie auf der Kanzleiwebsite als zertifizierte Mediatorin und Vorsorgeanwältin vorgestellt. Die Beratung und Vertretung richtet sich an Mandanten in Trier sowie deutschlandweit. Zu den angesprochenen Anliegen zählen arbeitsrechtliche Konflikte, die Gestaltung der Vermögensnachfolge und die persönliche Vorsorge. Im Arbeitsrecht berät und vertritt Dr. Bastgen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Als konkrete Schwerpunkte nennt die Kanzlei Kündigungen, Kündigungsschutzklagen und das Aushandeln von Abfindungen. Dazu gehören auf Arbeitgeberseite Fragen zur Gestaltung von Kündigungen und auf Arbeitnehmerseite die Wahrnehmung von Rechten im Arbeitsverhältnis. Im Erbrecht umfasst das Angebot die Gestaltung von Testamenten und die Regelung von Erbschaftsangelegenheiten. Ein weiterer genannter Bereich sind Auseinandersetzungen innerhalb von Erbengemeinschaften. Hier beschreibt die Kanzlei die Suche nach einer einvernehmlichen Lösung für die Beteiligten als Ansatz ihrer Arbeit. Im Vorsorgerecht stehen Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen im Mittelpunkt. Die Beratung betrifft insbesondere die frühzeitige Regelung persönlicher Wünsche für Situationen, in denen eine Person nicht mehr selbst handeln kann. Bei der Gestaltung von Vollmachten werden nach der Kanzleidarstellung auch mögliche Risiken sowie persönliche und wirtschaftliche Interessen berücksichtigt. Als Elemente der Zusammenarbeit nennt die Website persönliche Betreuung, sorgfältige Planung und klare Regelungen. Die Tätigkeit umfasst je nach Rechtsgebiet Beratung, die Gestaltung rechtlicher Dokumente und Vertretung. Für eine Kontaktaufnahme stehen Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular auf der Website zur Verfügung. Der Kanzleistandort befindet sich in der Nordallee 14, 54292 Trier. Telefonisch ist die Kanzlei unter 06571 9008640 erreichbar, per E-Mail unter kanzlei@dr-margit-bastgen.de. Die angegebenen Telefonzeiten sind montags bis donnerstags von 09:00 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://dr-margit-bastgen.de, https://dr-margit-bastgen.de/kontakt/

Rechtsgebiete und Leistungen

Weitere Kanzleien und Anwaltsprofile in der Region: Anwältinnen und Anwälte in Trier

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Margit Bastgen

    Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Erbrecht, Zertifizierte Mediatorin, Vorsorgeanwältin

    Arbeitsrecht

    Zulassung seit 1980

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Nordallee 14, 54292 Trier

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Rechtsanwältin Dr. Margit Bastgen. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Trier

  • Amtsgericht Trier
  • Landgericht Trier

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden