Kanzleiprofil

Rechtsanwältin Franziska Hoffmann, Fachanwältin für Familienrecht, Spezialistin für Erbrecht

Rechtsanwaltskanzlei in Chemnitz. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Str. der Nationen 69, 09113 Chemnitz

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei von Rechtsanwältin Franziska Hoffmann in Chemnitz ist überwiegend im Familienrecht und Erbrecht sowie in unmittelbar damit verbundenen Rechtsgebieten tätig. Franziska Hoffmann ist seit 2001 als Rechtsanwältin zugelassen und führt seit 2015 den Titel Fachanwältin für Familienrecht. Im Jahr 2017 schloss sie den Fachanwaltslehrgang Erbrecht ab, 2018 folgte der Zertifikatskurs für Verfahrensbeistände in Kindschaftssachen. Im Familienrecht gehören Trennung, Scheidung, Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen zu den Beratungsthemen. Hinzu kommen Vermögensauseinandersetzungen, Zugewinnausgleich, Fragen zu gemeinsamen Konten und Ersparnissen sowie zur Ehewohnung. Auch Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Versorgungsausgleich, Sorgerecht und Umgangsrecht sind Gegenstand ihrer Tätigkeit. Das Angebot richtet sich an Menschen mit familienrechtlichen Anliegen sowie an Personen, die ihren Nachlass regeln möchten oder an einer erbrechtlichen Auseinandersetzung beteiligt sind. Im Erbrecht befasst sich die Kanzlei mit vorsorgenden Gestaltungen, Nachlassregelungen, testamentarischer und gesetzlicher Erbfolge sowie Pflichtteilsansprüchen. Daneben wird Franziska Hoffmann in Chemnitz und Umgebung von Familiengerichten als Verfahrensbeiständin in Kindschaftssachen bestellt. In dieser Funktion stellt sie die Interessen des Kindes fest und bringt sie im gerichtlichen Verfahren zur Geltung. Dazu können auch Gespräche mit den Eltern und die Mitwirkung an einer einvernehmlichen Regelung gehören. Die Zusammenarbeit kann mit einer telefonischen Beratung beginnen und bis zur Vertretung in einer Gerichtsverhandlung reichen. Nach ihrer Darstellung legt die Rechtsanwältin Wert auf individuelle, transparente Beratung und den persönlichen Austausch mit ihren Mandanten. Bei der Bearbeitung berücksichtigt sie mögliche Folgekonflikte. In erbrechtlichen Streitigkeiten strebt sie zunächst eine gütliche Einigung an; zugleich gehört die gerichtliche Vertretung, etwa bei Pflichtteilsansprüchen, zu ihrem Tätigkeitsbereich. Die Kanzlei befindet sich in der Straße der Nationen 69, 09113 Chemnitz. Sie ist telefonisch unter +49 371 33 56 978-0 und per E-Mail an f.hoffmann@erb-familienrecht.de erreichbar. Die angegebenen Bürozeiten sind Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://www.erb-familienrecht.de, https://erb-familienrecht.de/#kontakt

Rechtsgebiete und Leistungen

Weitere Kanzleien und Anwaltsprofile in der Region: Anwältinnen und Anwälte in Chemnitz

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Franziska Hoffmann

    Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Zertifizierte Verfahrensbeiständin in Kindschaftssachen

    Arbeitsrecht

    Zulassung seit 2001

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Str. der Nationen 69, 09113 Chemnitz

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Rechtsanwältin Franziska Hoffmann, Fachanwältin für Familienrecht, Spezialistin für Erbrecht. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Chemnitz

  • Amtsgericht Chemnitz
  • Landgericht Chemnitz
  • Arbeitsgericht Chemnitz
  • Sächsisches Landesarbeitsgericht

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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