Kanzleiprofil

Rechtsanwältin Judith Schneider-Hezel Fachanwältin für Arbeitsrecht

Rechtsanwaltskanzlei in Ludwigsburg. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Seestraße 14, 71638 Ludwigsburg

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Rechtsanwältin Judith Schneider-Hezel ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und als Teil der Anwaltskanzlei Dr. Freitag & Kollegen in Ludwigsburg tätig. Ihr Leistungsspektrum umfasst die Beratung und Vertretung in sämtlichen Fragen des Arbeitsrechts. Dabei werden sowohl das individuelle als auch das kollektive Arbeitsrecht abgedeckt. Die Internetseite nennt neben Ludwigsburg auch Kornwestheim, Remseck, Heilbronn, Stuttgart und die Umgebung als räumlichen Tätigkeitsbereich. Der fachliche Schwerpunkt der dargestellten anwaltlichen Tätigkeit liegt damit auf rechtlichen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis. Das Angebot richtet sich an Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebsräte. Als typische Anlässe für eine Beratung nennt die Kanzlei den Erhalt einer Kündigung, eine beabsichtigte eigene Kündigung und einen vom Arbeitgeber vorgelegten Aufhebungsvertrag. Auch sonstige Fragen zum bestehenden Arbeitsverhältnis gehören zum beschriebenen Tätigkeitsfeld. Auf der Internetseite werden außerdem die Themen Arbeitszeugnis, Urlaub, Kündigung und Arbeitsplatz aufgeführt. Die Darstellung berücksichtigt damit Anliegen sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite sowie Fragen von Betriebsräten. Für den Beginn der Zusammenarbeit ist eine Kontaktaufnahme in schriftlicher Form oder per Telefon vorgesehen. Die Kanzlei verweist ausdrücklich auf die Möglichkeit, telefonisch kurzfristig einen Termin zu vereinbaren. Die Rufnummer lautet 07141 90 31 10. Auf der Kontaktseite steht zudem ein Formular mit Feldern für Name, E-Mail-Adresse und Nachricht zur Verfügung. Als Leistungen werden Beratung und Vertretung genannt; weitergehende Einzelheiten zum Ablauf der Mandatsbearbeitung beschreibt der vorliegende Internetauftritt nicht. Die Kanzlei befindet sich in der Seestraße 14, 71638 Ludwigsburg, im zweiten Obergeschoss über dem Fotofachgeschäft FOTOPROFI. Der Standort liegt in der Innenstadt direkt in der Fußgängerzone. Als nahe gelegene Parkmöglichkeiten werden die Rathaustiefgarage mit Zufahrt über die Mathildenstraße, die Wilhelmgalerie und der Arsenalparkplatz genannt. Vom Forum aus ist die Kanzlei laut Kontaktseite in etwa zehn Minuten erreichbar. Die nächstgelegenen Bushaltestellen liegen ungefähr 100 Meter entfernt; der Fußweg zum Ludwigsburger Bahnhof wird mit fünf Minuten angegeben.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://www.arbeitsrecht-schneider-hezel.de, http://www.arbeitsrecht-schneider-hezel.de/kontakt/

Rechtsgebiete und Leistungen

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Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Seestraße 14, 71638 Ludwigsburg

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Standort von Rechtsanwältin Judith Schneider-Hezel Fachanwältin für Arbeitsrecht. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Ludwigsburg

  • Amtsgericht Ludwigsburg
  • Landgericht Stuttgart

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden