Kanzleiprofil

Rechtsanwältin Kirsten Petereit-Fredl

Rechtsanwaltskanzlei in Lüdenscheid. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Worthstraße 29a, 58511 Lüdenscheid

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Familienrecht

Beratungssprachen

Arabisch, Griechisch, Italienisch, Türkisch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Rechtsanwältin Kirsten Petereit-Fredl in Lüdenscheid ist insbesondere im Familienrecht tätig. Kirsten Petereit-Fredl ist Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Sozialrecht. Auf der Internetseite werden außerdem Strafrecht mit Strafverteidigung und Opfervertretung sowie Sozialrecht und Informationen zur P-Konto-Bescheinigung aufgeführt. Nach dem dort veröffentlichten Hinweis nimmt die Rechtsanwältin derzeit neue Fälle ausschließlich im Familienrecht und im Arbeitsrecht an. Diese Einschränkung ist von den allgemein auf der Website genannten Rechtsgebieten zu unterscheiden. Im Familienrecht betreut die Rechtsanwältin überwiegend Mandanten während der Trennung und bis zur Scheidung vor dem Familiengericht. Zu den dabei behandelten Anliegen zählen Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt. Weitere Themen sind der Zugewinnausgleich sowie Fragen zum Sorgerecht und zum Umgangsrecht für die Kinder. Auch das Einreichen eines Scheidungsantrags wird als Tätigkeit beschrieben, wenn keine weiteren Punkte zu regeln sind. Damit richtet sich das familienrechtliche Angebot vor allem an Menschen, die ihre eheliche Trennung oder Scheidung rechtlich begleiten lassen möchten. Für die Kontaktaufnahme nennt die Kanzlei Telefon und E-Mail. Die Zusammenarbeit kann nach Angaben der Rechtsanwältin zu einem großen Teil telefonisch oder per E-Mail erfolgen; daneben ist der persönliche Besuch im Büro vorgesehen. Nach vorheriger Absprache sind Beratungen mit Übersetzung ins Türkische, Griechische, Italienische oder Arabische möglich. Ein entsprechender Bedarf soll ausdrücklich bei der Terminvereinbarung angefragt werden. Die Kanzlei befindet sich in der Worthstraße 29a, 58511 Lüdenscheid. Am Haus stehen Parkplätze und eine Ladestation für Elektroautos zur Verfügung. Direkt an der Kanzlei liegt die Bushaltestelle Worthhöh, die von der Linie 53 bedient wird. Weitere Anfahrtsmöglichkeiten bestehen über die Linien 47 und 48 zur Haltestelle Bergstadtgymnasium oder über den Kluser Platz mit anschließend etwa fünf Minuten Fußweg. Telefonisch ist die Kanzlei unter 02351/36310 und per E-Mail unter info@rechtsanwaeltin-petereit.de erreichbar. Für WhatsApp-Nachrichten ist die Mobilnummer 0163/1541391 angegeben.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://www.rechtsanwaeltin-petereit.de, https://www.rechtsanwaeltin-petereit.de/kontakt-und-anfahrt/

Rechtsgebiete und Leistungen

Weitere Kanzleien und Anwaltsprofile in der Region: Anwältinnen und Anwälte in Lüdenscheid

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Kirsten Petereit

    Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Sozialrecht

    Arbeitsrecht · Familienrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Worthstraße 29a, 58511 Lüdenscheid

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Standort von Rechtsanwältin Kirsten Petereit-Fredl. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Lüdenscheid

  • Amtsgericht Lüdenscheid

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden