Kanzleiprofil
Rechtsanwältin Leonie Ascherfeld
Rechtsanwaltskanzlei in Flensburg. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.
Anwältinnen und Anwälte
Auf Anfrage
Standort
Stuhrsallee 27, 24937 Flensburg
Schwerpunkte
—
Beratungssprachen
Deutsch
Die Kanzlei im Überblick
Der Verzeichniseintrag „Rechtsanwältin Leonie Ascherfeld“ in Flensburg umfasst die Berufsträgerinnen Leonie Ascherfeld und Berit Gürr. Die vorliegenden Informationen stammen von der Website der Kanzlei STEINHUSEN, auf der beide als Rechtsanwältinnen aufgeführt werden. Für Berit Gürr ist eine überwiegende, jedoch nicht ausschließliche Tätigkeit in verschiedenen Bereichen des allgemeinen Zivilrechts ausdrücklich beschrieben. Zu den persönlichen Tätigkeitsschwerpunkten von Leonie Ascherfeld enthalten die vorliegenden Seiten keine näheren Angaben. Die auf der Website genannten weiteren Rechtsgebiete sind daher als Angaben zur Kanzlei STEINHUSEN zu verstehen, nicht als persönliche Spezialisierungen der beiden Rechtsanwältinnen. Das dort dargestellte Tätigkeitsspektrum umfasst unter anderem Arbeitsrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Daneben werden beispielsweise Erbrecht, Grundstück- und Immobilienrecht, Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht sowie Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht genannt. Für Berit Gürr sind damit allgemein zivilrechtliche Anliegen als Tätigkeitsbereich belegt; konkrete Fallkonstellationen nennt ihr Profil nicht. Auch eine nähere Beschreibung des Mandantenkreises, etwa nach Privatpersonen, Unternehmen oder bestimmten Branchen, ist den vorliegenden Angaben nicht zu entnehmen. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als fachlich spezialisiert und verweist dabei auf die Komplexität der Gesetzgebung. Einzelheiten zum Ablauf einer Mandatsübernahme, zur Erstbesprechung oder zur laufenden Abstimmung werden nicht erläutert. Berit Gürr studierte an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und absolvierte ihr Referendariat in Flensburg. Nach dem zweiten Staatsexamen wurde sie 2025 als Rechtsanwältin zugelassen. Sie ist Mitglied des Flensburger und des Deutschen Anwaltsvereins. Als Ansprechpartnerin in ihrem Sekretariat wird Silvia Jensen genannt. Als Kanzleianschrift ist die Stuhrsallee 27, 24937 Flensburg, angegeben. Die zentrale telefonische Erreichbarkeit besteht unter 0461-14600-0; die allgemeine E-Mail-Adresse lautet info@steinhusen-flensburg.de. Für das Sekretariat von Berit Gürr ist die Telefonnummer 0461-14600-37 veröffentlicht, für den direkten schriftlichen Kontakt die Adresse bg@steinhusen-flensburg.de. Öffnungs- oder Sprechzeiten sowie Angaben zur Barrierefreiheit enthalten die vorliegenden Quellen nicht.
Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://steinhusen-flensburg.de/rechtsanwaelte-und-notare/berit-guerr/partners/partner/berit-guerr, https://steinhusen-flensburg.de/index.php/impressum
Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei
Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Öffnungszeiten
Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.
Standort und Anfahrt
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Flensburg
- Amtsgericht Flensburg
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Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden
