Kanzleiprofil

Rechtsanwältin Melanie Surbanoski- Fachanwältin für Arbeitsrecht

Rechtsanwaltskanzlei in Saarbrücken. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Bahnhofstr. 48, 66111 Saarbrücken

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Familienrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei von Rechtsanwältin Melanie Surbanoski in Saarbrücken ist auf Arbeitsrecht und Sozialrecht ausgerichtet. Melanie Surbanoski ist seit 2008 als Rechtsanwältin tätig und führt den Titel Fachanwältin für Arbeitsrecht. In beiden Rechtsgebieten bietet sie Beratung und Vertretung an. Ein Augenmerk liegt auf den Schnittstellen zwischen arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Fragen, da Entscheidungen in einem Bereich Auswirkungen auf den anderen haben können. Diese Zusammenhänge werden nach der Darstellung der Kanzlei bei der Beratung berücksichtigt. Im Arbeitsrecht gehören die Gestaltung von Arbeitsverträgen, Kündigungen, Abmahnungen und arbeitsrechtliche Streitigkeiten zu den genannten Tätigkeitsfeldern. Das Angebot richtet sich damit an Mandantinnen und Mandanten mit Fragen rund um das Arbeitsverhältnis. Im Sozialrecht behandelt die Kanzlei Anliegen zu den sozialen Sicherungssystemen. Dazu zählen Leistungen der Krankenversicherung und der Rentenversicherung, das Schwerbehindertenrecht sowie Ansprüche gegenüber der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Neben der Beratung zur Durchsetzung von Ansprüchen gehört auch die Vertretung in Verfahren vor den Sozialgerichten zum beschriebenen Leistungsumfang. Für die Zusammenarbeit betont Melanie Surbanoski den persönlichen Austausch und ein vertrauensvolles Verhältnis zu ihren Mandantinnen und Mandanten. Die Beratung soll sich an deren individuellen Bedürfnissen orientieren. Rechtliche Anliegen und mögliche Lösungen werden gemeinsam bearbeitet; die anwaltliche Begleitung umfasst dabei auch Fragen, die im Verlauf der Zusammenarbeit entstehen. Für einen persönlichen Beratungstermin bittet die Kanzlei um eine vorherige Terminvereinbarung. Die Kontaktaufnahme ist telefonisch oder per E-Mail möglich. Die Kanzlei befindet sich in der Bahnhofstraße 48 in 66111 Saarbrücken. Telefonisch ist sie unter 0681/933 184 40 erreichbar, per E-Mail unter info@ihr-recht-saar.de. Als Bürozeiten sind Montag bis Donnerstag jeweils von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr angegeben. Freitags ist das Büro von 09:00 bis 13:00 Uhr geöffnet.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://www.ihr-recht-saar.de, https://ihr-recht-saar.de/kontakt/

Rechtsgebiete und Leistungen

Weitere Kanzleien und Anwaltsprofile in der Region: Anwältinnen und Anwälte in Saarbrücken

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Melanie Surbanoski

    Fachanwältin für Arbeitsrecht und Rechtsanwältin für Sozialrecht

    Arbeitsrecht · Familienrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Bahnhofstr. 48, 66111 Saarbrücken

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Rechtsanwältin Melanie Surbanoski- Fachanwältin für Arbeitsrecht. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Saarbrücken

  • Amtsgericht Saarbrücken
  • Landgericht Saarbrücken

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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