Kanzleiprofil

Rechtsanwältin Sandra Kröger

Rechtsanwaltskanzlei in Flensburg. Schwerpunkte: Familienrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Marienallee 54, 24937 Flensburg

Schwerpunkte

Familienrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Rechtsanwältin Sandra Kröger in Flensburg ist auf Familienrecht sowie Sozial- und Rentenrecht ausgerichtet. Im Familienrecht begleitet Sandra Kröger Mandanten von der Trennung bis zum rechtskräftigen Scheidungsurteil. Zu den genannten Themen gehören die Vermögensauseinandersetzung einschließlich Zugewinn, die Aufteilung des Hausrats und der Versorgungsausgleich. Weitere Schwerpunkte sind Fragen der elterlichen Sorge und die Gestaltung des Umgangsrechts mit Blick auf das Kindeswohl. Die Kanzlei befasst sich außerdem mit der Berechnung und Durchsetzung von Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelichem Unterhalt und Elternunterhalt sowie mit der Rückführung von Pflegekindern zu ihren leiblichen Eltern. Im Sozial- und Rentenrecht richtet sich das Angebot insbesondere an Menschen, die Ansprüche gegenüber Sozialleistungsträgern geltend machen oder Bescheide überprüfen lassen möchten. Genannt werden Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente gegenüber der Deutschen Rentenversicherung sowie Widersprüche und Klagen gegen Bescheide des Jobcenters, der Krankenkassen und der Versorgungsämter. Typische Anliegen betreffen Bürgergeld, Krankengeld, Heil- und Hilfsmittel sowie den Grad der Behinderung oder den Grad der Schädigungsfolgen. Hinzu kommen weitere Ansprüche gegen das LASG oder das Land Schleswig-Holstein. Als zusätzliche Tätigkeitsbereiche führt die Kanzlei Mietrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht und allgemeines Zivilrecht auf. Dazu zählen etwa Mietmängel und Kautionsfragen, die Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen sowie die Vertretung von Opfern und die Nebenklagevertretung. Die Zusammenarbeit ist auf digitale Arbeitsabläufe ausgerichtet. Mandanten können Dokumente digital einreichen und Besprechungen auf Wunsch per Videokonferenz führen. Als mögliche Anwendungen nennt die Kanzlei unter anderem Microsoft Teams, FaceTime und Signal. Damit ist eine Zusammenarbeit auch ohne persönliche Anfahrt möglich. Sandra Kröger beschreibt sachgerechte Aufklärung, eine kommunikative Zusammenarbeit und die Berücksichtigung der menschlichen Belastungen rechtlicher Auseinandersetzungen als Bestandteile ihrer Arbeitsweise. Die Kanzlei ist in Flensburg tätig. Zur Kontaktaufnahme stehen die Mobilnummer 0162 8146939, die Festnetznummer 0461 40210893 und die E-Mail-Adresse imrecht.mitkroeger@web.de zur Verfügung. Auf der Internetseite gibt es außerdem ein Kontaktformular, über das Interessierte ihre Kontaktdaten und ihr Anliegen übermitteln können.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://www.kanzleikroeger.de, https://www.kanzleikroeger.de/kontaktieren-sie-mich

Rechtsgebiete und Leistungen

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Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Marienallee 54, 24937 Flensburg

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
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Zuständige Gerichte und Umfeld in Flensburg

  • Amtsgericht Flensburg
  • Landgericht Flensburg

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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