Kanzleiprofil
Rechtsanwältin Stefanie Bolgehn
Rechtsanwaltskanzlei in Velbert. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.
Anwältinnen und Anwälte
1
Standort
Centroallee 273 – 277, 42551 Velbert
Schwerpunkte
Arbeitsrecht
Beratungssprachen
Deutsch
Die Kanzlei im Überblick
Rechtsanwältin Stefanie Bolgehn ist seit 2015 als Rechtsanwältin zugelassen und seit 2018 Fachanwältin für Verkehrsrecht. Der Schwerpunkt ihrer Kanzlei liegt auf rechtlichen Angelegenheiten rund um Straßenverkehr und Fahrzeuge. Dazu gehören die Unfallschadenabwicklung, die Abrechnung auf Gutachtenbasis und die Beanspruchung der Kaskoversicherung bei Haftungsquoten. Weitere Themen sind Schmerzensgeld, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Verdienstausfall und Rentenansprüche. Auch Fragen zum Autokauf sowie zur Gewährleistung und Mängelhaftung zählen zu den genannten Tätigkeitsfeldern. Zu den typischen Anliegen gehören außerdem Rotlicht-, Handy- und Geschwindigkeitsverstöße sowie Fahrerlaubnisangelegenheiten, etwa MPU, Entzug der Fahrerlaubnis, Sperren, Fahrverbote und Fahrtenbuchauflagen. Das strafrechtliche Tätigkeitsfeld umfasst insbesondere das Verkehrsstrafrecht, darunter Alkoholdelikte, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und illegale Autorennen. Genannt werden auch Verstöße mit Fahrrädern und E-Scootern. Darüber hinaus bearbeitet Stefanie Bolgehn unter anderem Angelegenheiten wegen Beleidigung, Nötigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, Diebstahl, Raub und Betrug. Nebenklage und Jugendstrafrecht sind ebenfalls aufgeführt. Sie ist nach den Angaben ihrer Website bei der Rechtsanwaltskammer als Pflichtverteidigerin eingetragen. Im allgemeinen Zivilrecht befasst sich die Kanzlei mit Haftpflichtschäden, beispielsweise infolge verletzter Verkehrssicherungspflichten, sowie mit Ansprüchen nach Angriffen durch Hunde oder andere Tiere. Die beschriebenen Tätigkeitsfelder betreffen damit unter anderem Unfallgeschädigte, Fahrzeugkäufer und Personen mit strafrechtlichen Anliegen. Für die Zusammenarbeit stellt die Website eine Vollmacht, Datenschutzhinweise, Mandantenbedingungen und einen Mandantenfragebogen zum Herunterladen bereit. Die für den jeweiligen Fall bestimmten Unterlagen sollen vollständig ausgefüllt an die Kanzlei übermittelt werden. Rückfragen zu diesen Dokumenten sind über die angebotenen Kontaktwege möglich. Als Kanzleianschrift nennt die Website Centroallee 273–277, 46047 Oberhausen. Ein Standort in Velbert ist im vorliegenden Quelltext nicht belegt. Die Kanzlei ist telefonisch unter 0208/780150-60 und per E-Mail an info@recht-ruhr.de erreichbar. Zusätzlich stehen ein Kontaktformular und ein Faxanschluss unter 0208/780150-69 zur Verfügung. Bürozeiten werden telefonisch vereinbart; auf der Website ist außerdem ein E-Termin-Angebot aufgeführt.
Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://www.recht-ruhr.de, https://www.recht-ruhr.de/#kontakt
Rechtsgebiete und Leistungen
Weitere Kanzleien und Anwaltsprofile in der Region: Anwältinnen und Anwälte in Velbert
Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei
- Stefanie Bolgehn
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht
Arbeitsrecht
Zulassung seit 2015
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Öffnungszeiten
Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.
Standort und Anfahrt
Standortkarte anzeigen
Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.
Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Velbert
- Amtsgericht Velbert
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Anliegen an Rechtsanwältin Stefanie Bolgehn schildern
Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden
