Kanzleiprofil

Rechtsanwältin Suzan Baymak-Winterseel

Rechtsanwaltskanzlei in Lüneburg. Schwerpunkte: Familienrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Feldstr. 2, 21335 Lüneburg

Schwerpunkte

Familienrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Rechtsanwältin Suzan Baymak-Winterseel in Lüneburg ist in verschiedenen rechtlichen Disziplinen tätig und setzt einen Schwerpunkt im Familienrecht. Suzan Baymak-Winterseel ist Fachanwältin für Familienrecht. Ihre Arbeit umfasst die Beratung sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung. Zu den auf der Kanzleiwebsite behandelten familienrechtlichen Themen gehören Trennung und Scheidung, Umgangs- und Sorgerecht sowie Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und Elternunterhalt. Die Kanzlei richtet sich dabei an Menschen, die in ihrer persönlichen Lebenssituation rechtliche Unterstützung und Begleitung bei Auseinandersetzungen oder Verhandlungen benötigen. Im Mittelpunkt der beschriebenen Zusammenarbeit steht die Betrachtung des einzelnen Anliegens. Gemeinsam mit den Mandanten nimmt sich die Rechtsanwältin Zeit, um deren Situation und Unterstützungsbedarf zu klären. Persönliche Bedürfnisse und Wünsche sollen dabei berücksichtigt werden. Als Grundlagen ihrer Arbeitsweise nennt sie einen respektvollen, ehrlichen und offenen Umgang sowie Akzeptanz und Toleranz. Die Beratung und Begleitung orientiert sich nach ihrer Darstellung an der aktuellen Rechtsprechung; regelmäßige Fortbildungen werden ebenfalls als Bestandteil der anwaltlichen Arbeit genannt. Je nach Anliegen begleitet die Rechtsanwältin ihre Mandanten in außergerichtlichen Auseinandersetzungen, Verhandlungen oder gerichtlichen Verfahren. Wenn eine gütliche Einigung möglich und gewünscht ist, kommen auch mediative Gespräche zur gemeinsamen Erarbeitung von Lösungen in Betracht. Eine Vertretung ist nach den Angaben der Kanzlei bundesweit vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten möglich. Ergänzend beschreibt die Website eine fortlaufende Vortragsreihe in den Kanzleiräumen. Diese behandelt unter anderem familienrechtliche Fragen sowie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung und erläutert Grundlagen der jeweiligen Themen. Die Kanzlei befindet sich in der Feldstraße 2, Ecke Wilschenbrucher Weg, in 21335 Lüneburg im zentral gelegenen Stadtteil Rotes Feld. Beratungen können in den Kanzleiräumen sowie per Telefon und E-Mail erfolgen. Die angegebenen Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 8:30 bis 18:00 Uhr; Termine werden nach Vereinbarung vergeben. Zur Kontaktaufnahme stehen die Telefonnummer 04131 24 44 644, die E-Mail-Adresse suzan@rechtsanwaeltin-baymak-winterseel.de und ein Kontaktformular auf der Website zur Verfügung.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://www.rechtsanwaeltin-baymak-winterseel.de, https://www.rechtsanwaeltin-baymak-winterseel.de/kontakt

Rechtsgebiete und Leistungen

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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Suzan Baymak

    Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

    Familienrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Feldstr. 2, 21335 Lüneburg

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Standort von Rechtsanwältin Suzan Baymak-Winterseel. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Lüneburg

  • Amtsgericht Lüneburg
  • Landgericht Lüneburg

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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