Kanzleiprofil

Rechtsanwältin Tanja Zimmermann - Fachanwältin Arbeitsrecht

Rechtsanwaltskanzlei in Lünen. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Spormeckerpl. 1b, 44532 Lünen

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Familienrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Der Verzeichniseintrag „Rechtsanwältin Tanja Zimmermann – Fachanwältin Arbeitsrecht“ bezieht sich auf Lünen. Die bereitgestellten Quellen stellen allerdings die Kanzlei Dieckmann & Denkert vor und nennen eine Rechtsanwältin Tanja Schätz, nicht Tanja Zimmermann. Eine Gleichsetzung dieser Personen ist anhand des Quelltexts nicht möglich. Die nachfolgenden Angaben zu Fachbereichen, Zusammenarbeit und Kontakt beziehen sich daher auf die dort beschriebene Kanzlei. Christian Dieckmann wird auf der Website als Rechtsanwalt und Notar sowie als Fachanwalt für Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht aufgeführt. Das auf der Website dargestellte Tätigkeitsspektrum umfasst außerdem Sozialrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Erbrecht, Familienrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht. Tanja Schätz wird als Fachanwältin für Arbeitsrecht, Erbrecht und Familienrecht genannt. Hinzu kommen Axel Denkert, Susanne Puklowski-Heiermann und der angestellte Rechtsanwalt Tobias Harhoff. Die Kanzlei beschreibt ihre Tätigkeit als fachübergreifende Zusammenarbeit im Team und verweist auf regelmäßige Fortbildungen. Angesprochen werden Ratsuchende mit juristischen Anliegen aus den aufgeführten Rechtsgebieten. Konkrete Fallbeispiele oder eine nähere Eingrenzung des Mandantenkreises enthält der vorliegende Quelltext nicht. Für die Zusammenarbeit beschreibt die Website einen mehrstufigen Ablauf. Zunächst nehmen Interessierte telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf. Anschließend findet ein Gespräch statt, das telefonisch oder vor Ort geführt werden kann. Gemeinsam werden die erforderlichen Dokumente und Unterlagen ermittelt. Nach einer ersten Sichtung beginnt die konkrete Bearbeitung des Falls. Als weitere Schritte nennt die Kanzlei die Vorbereitung und Vertretung in einer anstehenden Verhandlung sowie die Möglichkeit eines abschließenden Gesprächs. Zusätzlich steht auf der Website ein Kontaktformular für Anfragen zur Verfügung. Die angegebene Anschrift lautet Spormeckerplatz 1b, 44532 Lünen, gegenüber dem Amtsgericht Lünen. Die Kanzlei ist unter 02306 / 203300 sowie per E-Mail an info@kanzlei-luenen.de erreichbar. Als Bürozeiten werden Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr genannt. Telefonisch besteht Erreichbarkeit montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9 bis 18 Uhr, mittwochs von 9 bis 13 Uhr. Die Mittagspause liegt zwischen 13 und 14 Uhr. Für die Notarstelle ist eine gesonderte Telefonnummer angegeben.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://www.kanzlei-luenen.de, https://kanzlei-luenen.de/contact-us/

Rechtsgebiete und Leistungen

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Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Spormeckerpl. 1b, 44532 Lünen

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Rechtsanwältin Tanja Zimmermann - Fachanwältin Arbeitsrecht. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Lünen

  • Amtsgericht Lünen

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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