Kanzleiprofil

Rechtsanwältin Veronica Piffer

Rechtsanwaltskanzlei in Marburg. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Universitätsstraße 62, 35037 Marburg

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Familienrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Rechtsanwältin Veronica Piffer in Marburg nennt Arbeitsrecht und Familienrecht als ihre Tätigkeitsschwerpunkte. Veronica Piffer wird auf der Kanzleiwebsite als geschäftsführende Rechtsanwältin vorgestellt. Das Angebot richtet sich an Menschen, die in diesen Rechtsgebieten anwaltliche Unterstützung suchen. Als konkrete arbeitsrechtliche Anliegen werden in den veröffentlichten Mandantenberichten ein Kündigungsfall sowie die Beratung und anschließende Vertretung in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren beschrieben. Einzelne familienrechtliche Themen oder bestimmte Mandantengruppen werden im vorliegenden Kanzleiauftritt nicht näher benannt. Für die Arbeitsweise stellt die Kanzlei nach eigener Darstellung die individuelle Situation der Mandanten in den Mittelpunkt. Sie beschreibt einen Umgang auf Augenhöhe und die Berücksichtigung persönlicher Umstände bei der Bearbeitung rechtlicher Anliegen. Die Website verweist auf die Möglichkeit einer Erstberatung. In den dort eingebundenen Erfahrungsberichten werden die Erläuterung rechtlicher Inhalte, die Besprechung verschiedener Handlungsmöglichkeiten und Informationen über den Verlauf eines Verfahrens erwähnt. Diese Schilderungen geben Erfahrungen einzelner Mandanten wieder und beschreiben keinen verbindlich festgelegten Ablauf für jedes Mandat. Die Kanzleiräume befinden sich in der Universitätsstraße 62 in 35037 Marburg. Die Kanzlei beschreibt ihren Standort als beim Amtsgericht Marburg gelegen. Für Besuche mit Kindern steht nach Angaben der Website eine kleine Spielecke zur Verfügung. Auch Haustiere dürfen mitgebracht werden. Zum Kanzleialltag gehört außerdem der Bürohund Pablo. Damit nennt der Internetauftritt neben den fachlichen Schwerpunkten auch konkrete Rahmenbedingungen für den persönlichen Besuch in den Büroräumen. Zur Kontaktaufnahme sind die Telefonnummer +49 6421 40 99 013 und die E-Mail-Adresse veronica@kanzleipiffer.net angegeben. Zusätzlich bietet die Kontaktseite ein Formular mit Feldern für Namen, E-Mail-Adresse, Betreff und eine optionale Nachricht. Ratsuchende können sich somit telefonisch, per E-Mail oder über das Formular an die Kanzlei wenden. Konkrete Öffnungs- oder Sprechzeiten werden in den vorliegenden Angaben nicht genannt.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://kanzleipiffer.de, http://kanzleipiffer.de/kontakt

Rechtsgebiete und Leistungen

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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Veronica Piffer

    Geschäftsführende Rechtsanwältin

    Arbeitsrecht · Familienrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Universitätsstraße 62, 35037 Marburg

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Rechtsanwältin Veronica Piffer. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Marburg

  • Amtsgericht Marburg
  • Landgericht Marburg

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden