Kanzleiprofil

Rechtsanwalt Ali Reza Shahrudi

Rechtsanwaltskanzlei in Aachen. Schwerpunkte: Steuerstrafrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Wirtschaftsstrafrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Wilhelmstraße 74, 52070 Aachen

Schwerpunkte

Steuerstrafrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Rechtsanwalt Ali Reza Shahrudi in Aachen ist im Strafrecht und Verkehrsrecht tätig. Ali Reza Shahrudi übernimmt bundesweit die Strafverteidigung in Ermittlungsverfahren, Haftsachen und Hauptverhandlungen vor deutschen Strafgerichten. Zu den auf der Kanzleiwebsite genannten Schwerpunkten zählen das allgemeine Strafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht sowie Steuer-, Wirtschafts- und Ausländerstrafrecht. Die Tätigkeit umfasst beispielsweise Vorwürfe wegen Betrugs, Diebstahls, Körperverletzung, Steuerhinterziehung oder Insolvenzverschleppung. Im Ausländerstrafrecht werden unter anderem unerlaubte Einreise und Aufenthalt, illegale Beschäftigung und Auslieferungsersuchen genannt. Typische Anlässe für eine Kontaktaufnahme sind polizeiliche Vorladungen, Hausdurchsuchungen, Strafbefehle sowie Festnahmen oder Untersuchungshaft. Zum Mandantenkreis gehören Beschuldigte in Strafverfahren; im Wirtschaftsstrafrecht richtet sich das Angebot auch an Unternehmen und Führungskräfte. Im Verkehrsrecht bearbeitet die Kanzlei Verkehrsstrafsachen und Bußgeldverfahren, etwa wegen Trunkenheit im Verkehr, unerlaubten Entfernens vom Unfallort oder Geschwindigkeitsüberschreitungen. Auch Fragen zu Fahrverboten und zur Entziehung der Fahrerlaubnis gehören zu den aufgeführten Themen. Daneben übernimmt die Kanzlei die Unfallregulierung einschließlich der direkten Abwicklung mit Versicherungen. Dabei werden unter anderem Reparaturkosten, Totalschäden, Wiederbeschaffungsaufwand und Fahrzeugausfall behandelt. Nach der Darstellung auf der Website entwickelt Shahrudi gemeinsam mit seinen Mandanten individuell abgestimmte Verteidigungsstrategien. Die Vorgehensweise soll für die Mandanten nachvollziehbar und transparent sein. Die Vertretung kann vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung reichen. Zur Kontaktaufnahme stehen Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular zur Verfügung; außerdem wird eine Onlineberatung angeboten. Für die Bevollmächtigung stellt die Website ein Formular zum Herunterladen bereit, das ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail oder Briefpost übermittelt werden kann. Der Kanzleisitz befindet sich in der Wilhelmstraße 74, 52070 Aachen. Ein Parkhaus liegt laut Website in unmittelbarer Nähe. Telefonisch ist die Kanzlei unter 0241 / 28 688 und per E-Mail unter kontakt@rechtsanwalt-shahrudi.de erreichbar. Für dringende Fälle, insbesondere bei Festnahme oder Untersuchungshaft, nennt die Kanzlei die Mobilnummer 0160 / 785 30 23 mit Erreichbarkeit rund um die Uhr.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://www.ra-shahrudi.de, https://www.ra-shahrudi.de/#!/contact

Rechtsgebiete und Leistungen

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Ali Reza Shahrudi

    Rechtsanwalt

    Verkehrsrecht · Strafrecht · Steuerstrafrecht · Wirtschaftsstrafrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Wilhelmstraße 74, 52070 Aachen

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Rechtsanwalt Ali Reza Shahrudi. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Aachen

  • Amtsgericht Aachen
  • Landgericht Aachen
  • Arbeitsgericht Aachen
  • Verwaltungsgericht Aachen

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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