Kanzleiprofil

Rechtsanwalt Andreas Lackner

Rechtsanwaltskanzlei in Bottrop. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Böckenhoffstraße 1, 46236 Bottrop

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Beratungssprachen

Englisch, Russisch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Rechtsanwalt Andreas Lackner in Bottrop ist im Sozialrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht sowie im Miet- und Wohnungseigentumsrecht tätig. Andreas Lackner ist seit 2008 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2011 Fachanwalt für Sozialrecht. Zu den auf der Kanzleiwebsite genannten sozialrechtlichen Themen gehören Arbeitslosengeld, Krankenversicherungsrecht, Rentenrecht, Schwerbehindertenrecht und das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung. Weitere Bereiche sind die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und das Pflegerecht. Als weitere Sprachen neben Deutsch werden Englisch und Russisch angegeben. Im Arbeitsrecht richtet sich das Angebot an Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte. Genannte Anliegen sind Kündigungen durch den Arbeitgeber, die arbeitsrechtliche Gestaltung im Unternehmen sowie Rechte und Pflichten von Betriebsräten. Im Verkehrsrecht befasst sich die Kanzlei mit Verkehrsunfällen, Bußgeldverfahren, Ordnungswidrigkeiten und Fragen der Fahrerlaubnis einschließlich MPU. Hinzu kommen Schadensmanagement, Schadensersatz, Unfallschäden und Schmerzensgeld. Im Miet- und Wohnungseigentumsrecht nennt die Website unter anderem Eigenbedarfskündigungen, Mängel des Mietobjekts und Renovierungsklauseln als Themen der anwaltlichen Tätigkeit. Darüber hinaus übernimmt Andreas Lackner Aufgaben als Berufsbetreuer im Rahmen der gesetzlichen Betreuung. Die beschriebene Unterstützung umfasst Wohnungssuche, Schriftverkehr, Behördenangelegenheiten, die Organisation von Dienstleistungen sowie die Korrespondenz mit Versicherungen und Angehörigen. Als Grundsatz dieser Tätigkeit nennt die Kanzlei die Hilfe zur Selbsthilfe. Für die anwaltliche Zusammenarbeit stellt sie die individuelle Betreuung und die Betrachtung des einzelnen Mandats in den Mittelpunkt. Zur Besprechung eines Anliegens wird um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten. Über die Kontaktseite können außerdem Nachrichten übermittelt werden; die dortige Anfrage wird als unverbindlich und der anwaltlichen Schweigepflicht unterliegend beschrieben. Die Kanzlei befindet sich in der Böckenhoffstraße 1, 46236 Bottrop. Als Einzugsgebiet werden Bottrop, Essen und Oberhausen genannt. Kontakt ist unter 02041 7669420 sowie per E-Mail an mail@elk-rechtsanwaelte.de möglich. Die angegebenen Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:30 Uhr und von 14:30 bis 18:00 Uhr sowie Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr. Samstag und Sonntag ist die Kanzlei geschlossen. Die telefonische Erreichbarkeit weicht von den Öffnungszeiten ab.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://www.kanzlei-lackner.de, https://www.kanzlei-lackner.de/kontakt-und-anfahrt

Rechtsgebiete und Leistungen

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Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Böckenhoffstraße 1, 46236 Bottrop

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Zuständige Gerichte und Umfeld in Bottrop

  • Amtsgericht Bottrop

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden