Kanzleiprofil

Rechtsanwalt Dirk Vollmer

Rechtsanwaltskanzlei in Karlsruhe. Schwerpunkte: Erbrecht, Familienrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Waldstraße 19, 76133 Karlsruhe

Schwerpunkte

Erbrecht, Familienrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Rechtsanwalt Dirk Vollmer in Karlsruhe ist auf Familienrecht und Erbrecht ausgerichtet. Dirk Vollmer hat sich nach eigenen Angaben bereits 2004 auf diese Rechtsgebiete spezialisiert. Seit 2007 führt er die Fachanwaltsbezeichnung für Familienrecht, seit 2020 zusätzlich diejenige für Erbrecht. Zum familienrechtlichen Angebot gehören Scheidungsrecht und Versorgungsausgleich, Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt sowie Fragen zum Vermögen von Ehegatten. Auch Elternunterhalt wird als Thema aufgeführt. Im Erbrecht befasst sich die Kanzlei mit Erbschaften, Pflichtteilsfragen, Testamenten und Erbverträgen sowie mit der persönlichen Vorsorge. Das Beratungsangebot richtet sich unter anderem an Menschen während oder nach einer Trennung vom Ehegatten sowie an Personen, die nach einem Todesfall in der Familie rechtliche Orientierung suchen. Für diese Anliegen werden Erstberatungen im Familienrecht und Erbrecht angeboten, die regelmäßig etwa eine bis eineinhalb Stunden dauern. Ein weiterer Bereich ist die Beratung zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Dabei werden die persönliche Situation, Familie, Vermögen und Kinder berücksichtigt. Das beschriebene Angebot umfasst auch einen ersten Entwurf zur eigenhändigen Unterschrift oder notariellen Beglaubigung. In der Zusammenarbeit verbindet die Kanzlei persönliche Kontakte mit digitalen Abläufen. Gespräche sind vor Ort, telefonisch oder per Videoanruf möglich. Mandanten erhalten Zugang zu einer Onlineakte, die über einen gesicherten Zugang jederzeit eingesehen werden kann. Über verschlüsselte Mitteilungen lassen sich zudem Dokumente auf den Server der Kanzlei hochladen. Auf der Internetseite stehen amtliche Formulare, etwa zum Versorgungsausgleich und zur Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe, zum Herunterladen bereit. Die Kanzlei weist darauf hin, dass allein durch eine E-Mail noch kein Mandatsverhältnis zustande kommt. Der Standort befindet sich in der Waldstraße 19, 76133 Karlsruhe. Kontakt ist über das Kontaktformular, einen Chatbot, die E-Mail-Adresse info@familienanwalt-karlsruhe.de sowie telefonisch unter 0721 470468-01 möglich. Als Öffnungszeiten sind Montag und Mittwoch von 8:30 bis 12:30 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 13:00 bis 17:00 Uhr angegeben. Weitere Termine können auf Anfrage vereinbart werden.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://familienanwalt-karlsruhe.de, https://familienanwalt-karlsruhe.de/online-akte

Rechtsgebiete und Leistungen

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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Dirk Vollmer

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht

    Erbrecht · Familienrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Waldstraße 19, 76133 Karlsruhe

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Zuständige Gerichte und Umfeld in Karlsruhe

  • Amtsgericht Karlsruhe
  • Landgericht Karlsruhe
  • Arbeitsgericht Karlsruhe
  • Bundesgerichtshof
  • Bundesverfassungsgericht

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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