Kanzleiprofil

Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel

Rechtsanwaltskanzlei in Cottbus. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Wehrpromenade 9, 03042 Cottbus

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel in Cottbus ist auf Strafverteidigung ausgerichtet und bundesweit tätig. Dr. Bunzel ist Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Die Tätigkeit umfasst das allgemeine Strafrecht sowie das Strafrecht außerhalb des Strafgesetzbuchs. Als weitere Schwerpunkte nennt die Kanzlei Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Organisationsstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Medizinstrafrecht, Jugendstrafrecht und Verkehrsstrafrecht. Auch Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten gehören zum Tätigkeitsbereich. Im Unternehmensbereich bietet die Kanzlei außerdem Beratung und die Prüfung interner Abläufe zur Vermeidung strafrechtlich relevanten Verhaltens an. Typische Anlässe für eine Kontaktaufnahme sind Vorladungen, Durchsuchungen, Festnahmen, Untersuchungshaft, Strafbefehle und Anklageschriften. Die Kanzlei befasst sich zudem mit Beschwerden, Berufungen und Revisionen sowie Einsprüchen gegen Strafbefehle. Zu den behandelten Tatvorwürfen zählen unter anderem Betrug, Untreue, Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Körperverletzung und Verkehrsdelikte. Das Angebot richtet sich auch an Jugendliche, Unternehmen und Personen mit strafrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit ärztlicher Tätigkeit. Im Doping-Strafrecht berät und verteidigt Dr. Bunzel Profisportler sowie Sportler aus dem Amateur- und Breitensport, auch in begleitenden sportrechtlichen Verfahren. Angehörige von Inhaftierten werden bei der Aufrechterhaltung des Kontakts unterstützt. Zur beschriebenen Arbeitsweise gehören die Aufklärung der tatsächlichen Umstände und die gemeinsame Entwicklung einer Verteidigungsstrategie. Bei Bedarf werden für die Beratung zu internen Unternehmensabläufen spezialisierte Kollegen und Steuerberater hinzugezogen. Für die erste Kontaktaufnahme stehen Telefon, E-Mail, WhatsApp und ein Kontaktformular zur Verfügung. Über das Formular können Anliegen geschildert und Unterlagen übermittelt werden. Vollmacht, Mandantenaufnahmebogen und Widerrufsbelehrung lassen sich online ausfüllen und unterschreiben oder als Papierunterlagen nutzen. Die bloße Übersendung der Dokumente begründet noch kein Mandatsverhältnis; hierfür ist die Annahme durch Dr. Bunzel erforderlich. Die Hauptkanzlei befindet sich in der Wehrpromenade 9, 03042 Cottbus. Weitere Zweigstellen bestehen in Berlin und Kiel. Telefonisch ist die Kanzlei unter 0355 49 49 45 50 erreichbar, per E-Mail unter info@kanzlei-bunzel.de. Für dringende Fälle nennt sie eine Erreichbarkeit rund um die Uhr unter 0151 21 778 788.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://www.strafverteidiger-cottbus.de, https://www.strafverteidiger-cottbus.de/#kontakt

Rechtsgebiete und Leistungen

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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Maik Bunzel

    Rechtsanwalt · Strafverteidiger

    Arbeitsrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Wehrpromenade 9, 03042 Cottbus

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Cottbus

  • Amtsgericht Cottbus
  • Landgericht Cottbus

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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