Kanzleiprofil
RECHTSANWALT EDWIN REICHERT, KEMPTEN, Prozessrecht, Zivilrecht, außergerichtliche Konfliktlösung
Rechtsanwaltskanzlei in Kempten (Allgäu). Schwerpunkte: Arbeitsrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.
Anwältinnen und Anwälte
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Standort
Beim Rottacheck 9, 87439 Kempten (Allgäu)
Schwerpunkte
Arbeitsrecht
Beratungssprachen
Deutsch
Die Kanzlei im Überblick
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Edwin Reichert in Kempten (Allgäu) ist auf Zivilrecht und Prozessrecht ausgerichtet. Im Mittelpunkt stehen strategische Prozessführung, Instanzenverfahren und außergerichtliche Konfliktlösung. Neben der rechtlichen Beurteilung eines Sachverhalts prüft Reichert die Möglichkeiten, Ansprüche durchzusetzen. Er erstellt auch Prozessrisikoanalysen für Mandanten oder deren Rechtsberater. Zu seinem beruflichen Hintergrund gehören Tätigkeiten als Staatsanwalt sowie als Richter am Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht. Beratung und Vertretung im Familienrecht, Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht übernimmt die Kanzlei ausdrücklich nicht. Die aufgeführten Tätigkeitsgebiete umfassen Immobilienrecht mit Bau-, Miet-, Wohnungseigentums- und Maklerrecht sowie Verkehrsrecht und Haftungsrecht. Typische Anliegen betreffen Verkehrsunfälle, Fahrzeugkäufe, Schadensersatz und Schmerzensgeld. Im Haftungsrecht nennt die Kanzlei unter anderem Arzt-, Anwalts-, Berater-, Vertrags- und Produkthaftung. Auch Kapitalanlagen und Banken, Zwangsvollstreckung sowie Privat- und Unternehmerinsolvenz werden auf der Website als Themen aufgeführt. Das Angebot richtet sich an Privatpersonen und Unternehmen mit zivilrechtlichen Fragen oder Konflikten, einschließlich bereits laufender oder bevorstehender Gerichtsverfahren. Die anwaltliche Tätigkeit erfolgt bundesweit. Die Zusammenarbeit beginnt nach der beschriebenen Arbeitsweise mit dem Zuhören und einer gemeinsamen Aufarbeitung des relevanten Sachverhalts. Anschließend werden die rechtlichen Fragen sowie Chancen und Risiken des Streitfalls dargestellt. Auf dieser Grundlage entwickelt Reichert mit den Mandanten eine Strategie. Als mögliche Wege nennt er Mediation, vorgerichtliche Einigung und gerichtliche Auseinandersetzung; die Entscheidung über das Vorgehen liegt bei den Mandanten. Für Fallbearbeitung und Kommunikation nutzt die Kanzlei digitale Technologien und übermittelt Dateien über sichere Internetkanäle. Gespräche sind persönlich sowie per Video- oder Telefonkonferenz möglich. Die Kanzlei befindet sich Beim Rottacheck 9, 87439 Kempten. Kontakt ist telefonisch unter 0831 52 73 30 73, per E-Mail an kanzlei@prozessegewinnen.de oder über das Kontaktformular der Website möglich. Dort können auch Unterlagen hochgeladen werden. Als Büropräsenz sind Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr sowie Montag von 16 bis 20 Uhr angegeben. Persönliche Beratung findet nach Terminvereinbarung statt.
Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://www.prozessegewinnen.de, https://prozessegewinnen.de/?page_id=1909
Rechtsgebiete und Leistungen
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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei
- Edwin Reichert
Rechtsanwalt
Arbeitsrecht
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Öffnungszeiten
Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.
Standort und Anfahrt
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Kempten (Allgäu)
- Amtsgericht Kempten (Allgäu)
- Landgericht Kempten
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
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