Kanzleiprofil

Rechtsanwalt Franco Zauner

Rechtsanwaltskanzlei in Braunschweig. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Pawelstraße 5, 38118 Braunschweig

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Rechtsanwalt Franco Zauner in Braunschweig ist schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht und Strafrecht tätig. Ein weiterer Tätigkeitsbereich ist das Verkehrsrecht. Hinzu kommen das allgemeine Zivilrecht und das Verwaltungsrecht. Franco Zauner vertritt Mandanten bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Verfahren. Die Kanzlei weist auf Überschneidungen zwischen den Rechtsgebieten hin, etwa wenn der Entzug einer Fahrerlaubnis Arbeitnehmer betrifft, die beruflich auf ein Auto angewiesen sind. Zu den auf der Kanzleiwebsite behandelten arbeitsrechtlichen Anliegen gehören Aufhebungsverträge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie deren Vor- und Nachteile aus Arbeitnehmersicht. Die arbeitsrechtlichen Informationen richten sich insbesondere an Arbeitnehmer. Im Strafrecht befasst sich die Website unter anderem mit der Anklage gegen Beschuldigte, dem Strafbefehl und Möglichkeiten der Einstellung eines Strafverfahrens. Damit werden Themen aufgegriffen, die für Personen mit arbeitsrechtlichen Fragen oder als Beschuldigte in einem Strafverfahren von Bedeutung sein können. Für das Verkehrsrecht stellt die Kanzlei ebenfalls ausgewählte Themen bereit. Als Grundlage der Zusammenarbeit beschreibt Franco Zauner gegenseitiges Vertrauen und die fortlaufende Mitwirkung der Mandanten. Während der Bearbeitung soll ein regelmäßiger Austausch stattfinden, insbesondere wenn die Beteiligten einen Sachverhalt unterschiedlich darstellen. Dieser Austausch dient nach der Darstellung der Kanzlei dazu, Missverständnisse zu vermeiden und auf Angaben der Gegenseite einzugehen. Für die laufende Korrespondenz wird vorzugsweise E-Mail genutzt. Rechtliche Anliegen können zunächst auch telefonisch oder über das Kontaktformular der Website geschildert werden. Die Kanzlei befindet sich in der Pawelstraße 5 in Braunschweig, nahe der Innenstadt und dem Amtsgericht. Parkmöglichkeiten werden vor der Kanzlei sowie in den angrenzenden Straßen Wilhelmitorwall, Hohetorwall und Goslarsche Straße genannt. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Anreise über die Buslinien 418, 422 und 443 bis zur Haltestelle Goslarsche Straße möglich; von dort wird der Fußweg mit etwa einer Minute angegeben. Die Bürozeiten sind Montag bis Donnerstag von 9 bis 13 Uhr und von 14 bis 17.30 Uhr sowie Freitag von 9 bis 14 Uhr. Telefonisch ist die Kanzlei unter 0531 / 45234 erreichbar.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://www.ra-zauner.de, http://www.ra-zauner.de/kontakt/

Rechtsgebiete und Leistungen

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Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Pawelstraße 5, 38118 Braunschweig

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Zuständige Gerichte und Umfeld in Braunschweig

  • Amtsgericht Braunschweig
  • Landgericht Braunschweig
  • Arbeitsgericht Braunschweig
  • Oberlandesgericht Braunschweig

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden