Kanzleiprofil
Rechtsanwalt Frank Weiß
Rechtsanwaltskanzlei in Gladbeck. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.
Anwältinnen und Anwälte
1
Standort
Willy-Brandt-Platz 9, 45964 Gladbeck
Schwerpunkte
Arbeitsrecht, Familienrecht
Beratungssprachen
Deutsch
Die Kanzlei im Überblick
Die Kanzlei Rechtsanwalt Frank Weiß in Gladbeck bietet seit 1998 anwaltliche Beratung und Vertretung an. Zu den auf der Kanzleiwebsite genannten Tätigkeitsgebieten gehören Strafrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht, Zivilrecht und Arbeitsrecht. Darüber hinaus werden Jugendstrafrecht, Unterhaltsrecht, Scheidungsrecht, Sorgerecht und Umgangsrecht ausdrücklich aufgeführt. Frank Weiß vertritt Mandanten sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Die Kanzlei wird laut Impressum als Einzelunternehmen geführt; als zuständige Rechtsanwaltskammer ist die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm angegeben. Das Beratungsangebot richtet sich an Privatpersonen und Unternehmen. Zu den Anliegen, die durch die genannten Rechtsgebiete abgedeckt werden, zählen familienrechtliche Fragen zu Scheidung, Unterhalt, Sorge und Umgang sowie Angelegenheiten des Strafrechts und Jugendstrafrechts. Auch bei verkehrsrechtlichen, zivilrechtlichen und arbeitsrechtlichen Fragestellungen bietet die Kanzlei Beratung an. Seit 2025 gehört zusätzlich die rechtliche Betreuung zum Angebot. Dabei wird Frank Weiß durch die Diplom-Sozialpädagogin Iris Weiß unterstützt. Die Tätigkeit der Kanzlei ist nach eigener Darstellung nicht ausschließlich auf Gladbeck und die Umgebung begrenzt. Für die Zusammenarbeit beschreibt die Kanzlei eine individuelle anwaltliche Betreuung vom ersten Gespräch an. Mandanten werden nach den Angaben auf der Website in den Verfahrensablauf einbezogen und über Veränderungen informiert. Diskretion und Zuverlässigkeit werden als Grundsätze der Arbeit genannt. Informationen zu den im jeweiligen Fall anfallenden Kosten sind bereits Bestandteil des ersten Beratungsgesprächs. Frank Weiß hält sein juristisches Wissen nach eigener Darstellung durch Weiterbildungen auf dem aktuellen Stand. Beratungstermine können telefonisch vereinbart werden. Der Kanzleisitz befindet sich am Willy-Brandt-Platz 9 in 45964 Gladbeck. Erreichbar ist die Kanzlei unter der Telefonnummer 02043 682447 sowie per E-Mail an ra.frank.weiss@t-online.de. Die veröffentlichten Bürozeiten sind montags, dienstags und donnerstags von 08:30 bis 13:00 Uhr und von 14:30 bis 17:00 Uhr, mittwochs von 08:30 bis 14:00 Uhr sowie freitags von 08:30 bis 13:00 Uhr. Termine erfolgen nach Vereinbarung; samstags und sonntags ist die Kanzlei geschlossen.
Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://www.weiss-rechtsanwalt.de, http://www.weiss-rechtsanwalt.de/-impressum
Rechtsgebiete und Leistungen
Weitere Kanzleien und Anwaltsprofile in der Region: Anwältinnen und Anwälte in Gladbeck
Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei
- Frank Weiß
Rechtsanwalt
Arbeitsrecht · Familienrecht
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Öffnungszeiten
Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.
Standort und Anfahrt
Standortkarte anzeigen
Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.
Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Gladbeck
- Amtsgericht Gladbeck
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Anliegen an Rechtsanwalt Frank Weiß schildern
Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden
