Kanzleiprofil

Rechtsanwalt Gerd Fischer

Rechtsanwaltskanzlei in Karlsruhe. Schwerpunkte: Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Miet- und Pachtrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Amalienstrasse 42a, 76133 Karlsruhe

Schwerpunkte

Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Rechtsanwalt Gerd Fischer in Karlsruhe ist auf erbrechtliche Angelegenheiten ausgerichtet. Gerd Fischer ist Fachanwalt für Erbrecht und Testamentsvollstrecker. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten gehören die Gestaltung letztwilliger Verfügungen wie Testament und Erbvertrag, das Pflichtteilsrecht sowie Erbengemeinschaften und Nachlassauseinandersetzungen. Weitere Themen sind die vorweggenommene Erbfolge, der überschuldete Nachlass und das Unternehmertestament. Die Kanzlei befasst sich außerdem mit Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen. Die erbrechtliche Beratung umfasst nach Angaben der Kanzlei auch damit zusammenhängende Fragen aus dem Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Mietrecht und Familienrecht. Das Angebot richtet sich an Menschen, die ihren Nachlass regeln möchten oder nach einem Erbfall rechtliche Unterstützung benötigen. Typische Anliegen sind die Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags, Fragen zu Pflichtteilsansprüchen und die Auseinandersetzung innerhalb einer Erbengemeinschaft. Auch Streitigkeiten wegen unklarer testamentarischer Formulierungen oder unterschiedlicher Vorstellungen über die Verteilung des Nachlasses zählen zu den beschriebenen Fällen. Bei einer Enterbung kann die Prüfung einer Testamentsanfechtung Gegenstand der Tätigkeit sein. Mit dem Unternehmertestament wird zudem die Nachlassgestaltung für Unternehmer angesprochen. Gerd Fischer ist nach eigener Darstellung seit über 20 Jahren beratend und vor Gericht tätig. Die Kanzlei beschreibt eine persönliche Betreuung mit ihm als direktem Ansprechpartner. Für die Zusammenarbeit werden Zeit für die rechtlichen Anliegen, Transparenz und Erreichbarkeit genannt. Der Einstieg erfolgt über die Vereinbarung eines Beratungstermins. Dabei können sowohl Fragen der vorsorgenden Nachlassgestaltung als auch bereits bestehende erbrechtliche Konflikte Anlass für die Kontaktaufnahme sein. Die Kanzlei nennt außerdem eine transparente Kostenstruktur als Bestandteil ihrer Arbeitsweise. Der Kanzleistandort befindet sich in der Amalienstrasse 42a, 76133 Karlsruhe, in der Stadtmitte. Nach Angaben der Kanzlei stehen Parkplätze direkt vor dem Haus zur Verfügung. Für Anfragen und Terminvereinbarungen sind die Telefonnummer 0721 3540036 und die E-Mail-Adresse kontakt@ra-gerd-fischer.de angegeben. Daneben ist die Kanzlei per Telefax unter 0721 3540037 erreichbar.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://www.ra-gerd-fischer.de

Rechtsgebiete und Leistungen

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Gerd Fischer

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Testamentsvollstrecker

    Miet- und Pachtrecht · Steuerrecht · Gesellschaftsrecht · Erbrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Amalienstrasse 42a, 76133 Karlsruhe

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
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Zuständige Gerichte und Umfeld in Karlsruhe

  • Amtsgericht Karlsruhe
  • Landgericht Karlsruhe
  • Arbeitsgericht Karlsruhe
  • Bundesgerichtshof
  • Bundesverfassungsgericht

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden