Kanzleiprofil

Rechtsanwalt Gernot Schäfer

Rechtsanwaltskanzlei in Karlsruhe. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Waldstr. 51 (2.OG), 76133 Karlsruhe

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Rechtsanwalt Gernot Schäfer in Karlsruhe ist insbesondere im Familienrecht tätig. Gernot Schäfer ist seit 2007 Fachanwalt für Familienrecht. Zu den auf der Kanzleiwebsite genannten Tätigkeitsschwerpunkten gehören Eheverträge sowie Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen. Weitere Bereiche sind Kindes- und Ehegattenunterhalt, Vaterschaftsfeststellung, Ehescheidungsverfahren sowie das Sorge- und Umgangsrecht. Auch vermögensrechtliche Auseinandersetzungen bei Trennung und Scheidung zählen zum Tätigkeitsfeld. Daneben nennt die Kanzlei das allgemeine Zivil- und Vertragsrecht sowie das Ausländer- und Asylrecht als weitere Fachgebiete. Die aufgeführten familienrechtlichen Themen betreffen insbesondere Anliegen von Ehegatten, Eltern und Personen in Trennungs- oder Scheidungssituationen. Dazu zählen Fragen zu Vereinbarungen innerhalb einer Ehe oder anlässlich ihrer Beendigung, zu Unterhaltsansprüchen und zur rechtlichen Beziehung zwischen Eltern und Kindern. Die vermögensrechtlichen Schwerpunkte betreffen Auseinandersetzungen, die im Zusammenhang mit einer Trennung oder Scheidung stehen. Für Anliegen außerhalb des Familienrechts verweist die Website auf die weiteren genannten Rechtsgebiete, ohne hierzu einzelne Fallgruppen oder einen näher eingegrenzten Mandantenkreis zu beschreiben. Als Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Gernot Schäfer angegeben. Seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erfolgte am 23. Januar 1991. Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg und Tübingen und absolvierte sein Referendariat am Landgericht Karlsruhe. Die Website nennt Mitgliedschaften im Deutschen Anwaltsverein, in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht und im Interessenverband Unterhalt und Familienrecht. Seit 1991 ist er zudem Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Karlsruhe. Die Kanzlei befindet sich in der Waldstraße 51, im zweiten Obergeschoss, in 76133 Karlsruhe. Kontakt ist telefonisch unter 0721 66 97 58 45 und per E-Mail an info@anwalt-schaefer.de möglich. Für Fragen zu den Leistungen steht außerdem ein Kontaktformular bereit. Dort werden der vollständige Name, die E-Mail-Adresse, die Telefonnummer und das Anliegen abgefragt. Die Kanzlei kündigt auf der Kontaktseite eine Rückmeldung an. Weitere Einzelheiten zum Ablauf der Zusammenarbeit oder zu Sprechzeiten enthält der vorliegende Quelltext nicht.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://www.anwalt-schaefer.de, http://www.anwalt-schaefer.de/kontakt.html

Rechtsgebiete und Leistungen

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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Gernot Schäfer

    Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht

    Arbeitsrecht

    Zulassung seit 1991

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Waldstr. 51 (2.OG), 76133 Karlsruhe

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Standort von Rechtsanwalt Gernot Schäfer. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Karlsruhe

  • Amtsgericht Karlsruhe
  • Landgericht Karlsruhe
  • Arbeitsgericht Karlsruhe
  • Bundesgerichtshof
  • Bundesverfassungsgericht

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden