Kanzleiprofil

Rechtsanwalt Jens-Peter Winkler

Rechtsanwaltskanzlei in Osnabrück. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Johannisstraße 107-109, 49074 Osnabrück

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Familienrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Rechtsanwalt Jens-Peter Winkler in Osnabrück führt Familienrecht und Arbeitsrecht als Schwerpunkte ihres Internetauftritts. Die Website nennt die Bezeichnung Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht. Im Familienrecht werden Trennung und Scheidung, Unterhalt und Vermögensauseinandersetzung sowie Sorge- und Umgangsrecht aufgeführt. Weitere Themen sind Wohnung, Hausrat, Gewaltschutz und Elternunterhalt. Daneben nennt der Internetauftritt das Erbrecht und verweist auf weitere Rechtsgebiete, ohne diese im vorliegenden Quelltext näher zu benennen. Die dargestellten Themen betreffen unter anderem Menschen, die sich mit einer Trennung oder Scheidung und den damit verbundenen familiären und wirtschaftlichen Fragen befassen. Dazu gehören Anliegen rund um Unterhalt, die Aufteilung von Vermögen sowie die Sorge für Kinder und den Umgang mit ihnen. Im Arbeitsrecht hebt die Website Kündigung und Abfindung ausdrücklich hervor. Informationen zu einer darüber hinausgehenden Spezialisierung auf bestimmte Mandantengruppen enthält der vorliegende Quelltext nicht. Ergänzend veröffentlicht die Kanzlei Beiträge zu familienrechtlichen Themen, etwa zur Düsseldorfer Tabelle, zum Steuerklassenwechsel und zum Versorgungsausgleich. Für Fragen und Terminwünsche verweist die Kanzlei auf die direkte Kontaktaufnahme. Termine werden nach Vereinbarung vergeben. Dafür stehen Telefon und E-Mail als Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung; außerdem ist eine Faxnummer angegeben. Einen darüber hinausgehenden standardisierten Ablauf der Zusammenarbeit beschreibt der Quelltext nicht. Die veröffentlichten Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr. Nach den Kontaktangaben ist die Kanzlei auch außerhalb dieser Zeiten telefonisch erreichbar. Der Standort befindet sich in der Johannisstraße 107–109, 49074 Osnabrück. Telefonisch ist die Kanzlei unter 0541 27514, per Fax unter 0541 27516 und per E-Mail unter kontakt@ra-win.de erreichbar. Parkplätze stehen im Hof bereit; die Zufahrt erfolgt über die Kommenderiestraße 61. Zusätzlich nennt die Website öffentliche Parkmöglichkeiten in der Salzmarktgarage beziehungsweise im Neustadt Carré. Für die Anfahrt mit dem Bus wird die Haltestelle Salzmarkt angegeben.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://familienrecht-osnabrueck.info, http://www.winklersliwka.de/kontakt-rechtsanwalt-osnabrueck.htm

Rechtsgebiete und Leistungen

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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Peter Winkler

    Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht

    Arbeitsrecht · Familienrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Johannisstraße 107-109, 49074 Osnabrück

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Rechtsanwalt Jens-Peter Winkler. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Osnabrück

  • Amtsgericht Osnabrück
  • Landgericht Osnabrück

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden