Kanzleiprofil

Rechtsanwalt Klaus-Peter Ciesla

Rechtsanwaltskanzlei in Erfurt. Schwerpunkte: Familienrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Straße des Friedens 4, 99094 Erfurt

Schwerpunkte

Familienrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Rechtsanwalt Klaus-Peter Ciesla in Erfurt vertritt Mandanten ausschließlich im Strafrecht. Klaus-Peter Ciesla ist Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht. Als Rechtsgebiete nennt die Kanzlei unter anderem Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelrecht, Sexualstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Umweltstrafrecht und Sozialstrafrecht. Nach eigener Angabe war Ciesla zudem über zehn Jahre lang Fachanwalt für Sozialrecht. Diesen fachlichen Hintergrund ordnet er insbesondere sozialstrafrechtlichen Sachverhalten zu, etwa Vorwürfen des Sozialbetrugs oder des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt beziehungsweise Sozialversicherungsbeiträgen im Zusammenhang mit Betriebsprüfungen. Zu den beschriebenen Anlässen für eine Kontaktaufnahme zählen eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, der Erhalt einer Anklageschrift oder eines Strafbefehls sowie eine bereits erfolgte Durchsuchung. Auch die Verhaftung eines Angehörigen oder Freundes und die gerichtliche Aufforderung, einen Rechtsanwalt für eine Pflichtverteidigung zu benennen, werden ausdrücklich genannt. Neben Beschuldigten vertritt die Kanzlei Menschen, die durch eine Straftat verletzt wurden. Dabei geht es um ihre Beteiligung am Strafverfahren und gegebenenfalls um die Geltendmachung von Schmerzensgeld oder Schadensersatz. Die Vertretung erfolgt vor Amtsgerichten und Landgerichten, vornehmlich in Thüringen, sowie vor dem Oberlandesgericht und dem Bundesgerichtshof. Termine werden telefonisch vereinbart und können bei Bedarf auch außerhalb der Bürozeiten stattfinden. Für Notfälle nennt die Kanzlei eine rund um die Uhr erreichbare Mobilnummer. Ist eine unmittelbare Gesprächsannahme beispielsweise wegen eines Gerichtstermins, eines Mandantengesprächs oder eines JVA-Besuchs nicht möglich, wird ein Rückruf angekündigt, sobald sich dazu Gelegenheit bietet. Die Kanzlei befindet sich in der Straße des Friedens 4, 99094 Erfurt. Die Bürozeiten sind montags bis freitags von 09.00 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr. Telefonisch ist sie unter +49 361 3467277 und mobil unter +49 175 1118438 erreichbar; die E-Mail-Adresse lautet info@rechtsanwalt-ciesla.de. Vom Gothaer Platz liegt die Kanzlei etwa fünf Gehminuten entfernt. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden die Straßenbahnlinien 2 und 4 sowie die Buslinie 51 genannt.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://www.rechtsanwalt-ciesla.de, https://rechtsanwalt-ciesla.de/kontakt/

Rechtsgebiete und Leistungen

Weitere Kanzleien und Anwaltsprofile in der Region: Anwältinnen und Anwälte in Erfurt

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Peter Ciesla

    Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

    Familienrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Straße des Friedens 4, 99094 Erfurt

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Standort von Rechtsanwalt Klaus-Peter Ciesla. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Erfurt

  • Amtsgericht Erfurt
  • Landgericht Erfurt

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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