Kanzleiprofil

Rechtsanwalt Malte Koenig

Rechtsanwaltskanzlei in Leverkusen. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

1

Standort

Schwarzastr. 4, 51371 Leverkusen

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Rechtsanwalt Malte Koenig in Leverkusen ist auf Arbeitsrecht und Sozialrecht ausgerichtet. Sie bietet Beratung und Interessenvertretung in beiden Rechtsgebieten an und bezeichnet sich auf ihrer Internetseite als Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht und Sozialrecht. Ein Schwerpunkt der Darstellung liegt auf den Schnittstellen zwischen diesen Bereichen: Fragen aus dem Arbeitsverhältnis können mit sozialrechtlichen Anliegen zusammenhängen. Die Kanzlei behandelt beide Rechtsgebiete innerhalb ihres Beratungsangebots. Als Rechtsanwalt ist Malte Koenig genannt. Im Arbeitsrecht führt die Kanzlei insbesondere Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag und Abmahnung als Themen auf. Auch die Situation schwerbehinderter Arbeitnehmer gehört zu den benannten Bereichen. Das sozialrechtliche Angebot umfasst Arbeitslosengeld I, Bürgergeld beziehungsweise Hartz IV, Krankenversicherungsrecht, Erwerbsminderungsrente und Schwerbehinderung. Hinzu kommen Betriebsprüfung und Scheinselbstständigkeit, Pflegeversicherung, Sozialhilfe sowie Kindergeld. Damit richtet sich das Angebot unter anderem an Menschen, die Probleme mit ihrem Arbeitgeber oder mit Sozialleistungsträgern haben. Für Senioren wird außerdem ein spezielles Beratungsangebot genannt. Als mögliche Ansprechpartner auf der Gegenseite nennt die Kanzlei die Bundesagentur für Arbeit, das Jobcenter, die Krankenkasse, die Pflegekasse, die Rentenversicherung, das Versorgungsamt und die Familienkasse. Die beschriebene Arbeitsweise verbindet die Beratung im Arbeitsrecht mit derjenigen im Sozialrecht. Zur Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung stehen Telefon und E-Mail zur Verfügung. Weitergehende Angaben zu einzelnen Schritten der Mandatsbearbeitung oder zum Ablauf eines ersten Beratungsgesprächs enthält die vorliegende Kanzleidarstellung nicht. Der Kanzleisitz befindet sich in der Schwarzastraße 4, 51371 Leverkusen. Telefonisch ist die Kanzlei unter 0214 86083983 erreichbar, per E-Mail unter info@arbeit-sozial-recht.de. Die Bürozeiten sind montags bis freitags von 09:00 bis 12:45 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr sowie nach Vereinbarung. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln nennt die Kanzlei die Buslinien 211, SB 21 und SB 27 mit der Haltestelle Schwarzastraße. Direkt an der Kanzlei bestehen Parkmöglichkeiten; der Zugang zu den Räumen ist barrierefrei.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://www.arbeit-sozial-recht.de, https://arbeit-sozial-recht.de/kontakt-anfahrt

Rechtsgebiete und Leistungen

Weitere Kanzleien und Anwaltsprofile in der Region: Anwältinnen und Anwälte in Leverkusen

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Schwarzastr. 4, 51371 Leverkusen

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

Standortkarte anzeigen

Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.

Hinweise zum Datenschutz
Standort von Rechtsanwalt Malte Koenig. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Leverkusen

  • Amtsgericht Leverkusen

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Anliegen an Rechtsanwalt Malte Koenig schildern

Kontaktanfragen werden ausschließlich über dieses Formular übermittelt. Anwalt-Seiten.de erteilt keine Rechtsberatung.

Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden