Kanzleiprofil

Rechtsanwalt Markus Czech - Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwaltskanzlei in Freiburg im Breisgau. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Leopoldring 1, 79098 Freiburg im Breisgau

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Markus Czech in Freiburg im Breisgau ist auf das Arbeitsrecht ausgerichtet. Markus Czech ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Diplom-Betriebswirt (BA). Nach den Angaben der Kanzlei ist er seit über 20 Jahren in Freiburg tätig. Einen Hauptschwerpunkt bildet die Begleitung in Kündigungsverfahren. Zu den weiteren auf der Website genannten Themen gehören Abfindungen, Abmahnungen, Arbeitsverträge, Aufhebungsverträge und Arbeitszeugnisse. Die Tätigkeit umfasst die Beratung sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Das Beratungsangebot richtet sich an Arbeitnehmer, Geschäftsführer und leitende Angestellte. Typische Anlässe für eine Kontaktaufnahme sind der Erhalt einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags. Bei Kündigungen prüft Markus Czech die Wirksamkeit und bespricht Möglichkeiten des weiteren Vorgehens. Dazu gehören die Unterstützung bei einer Kündigungsschutzklage sowie die Befassung mit Abfindungen oder einer Rücknahme der Kündigung durch den Arbeitgeber. Abmahnungen werden auf formale und inhaltliche Fehler untersucht. Bei Aufhebungsverträgen werden die einzelnen Vertragsbestandteile gemeinsam besprochen und mögliche Verhandlungspunkte benannt. Die Prüfung von Arbeitszeugnissen umfasst deren Formulierungen sowie formale und inhaltliche Fragen; erforderlichenfalls wird eine Neuausstellung verlangt. Die Zusammenarbeit beginnt mit einer Ersteinschätzung, bei der die persönliche Situation und die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten erörtert werden. Anschließend können Interessierte entscheiden, ob sie ein Mandat erteilen möchten. Die Kanzlei nennt kurzfristige Besprechungstermine, auch außerhalb der üblichen Bürozeiten. Neben der gerichtlichen Vertretung gehört die Klärung von Konflikten durch Verhandlungen vor einer Gerichtsverhandlung zum beschriebenen Vorgehen. Der Kanzleistandort befindet sich am Leopoldring 1, 79098 Freiburg im Breisgau. Telefonisch ist die Kanzlei unter 0761 88859980 erreichbar. Für Anfragen stehen außerdem E-Mail, ein Online-Kontaktformular und die Vereinbarung eines Telefontermins zur Verfügung. Als telefonische und elektronische Erreichbarkeit werden Montag bis Freitag von 08:00 bis 19:00 Uhr angegeben. Die Büroöffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://www.kuendigungsschutzprofi.de, https://www.kuendigungsschutzprofi.de/kontakt

Rechtsgebiete und Leistungen

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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Markus Czech

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

    Arbeitsrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Leopoldring 1, 79098 Freiburg im Breisgau

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Zuständige Gerichte und Umfeld in Freiburg im Breisgau

  • Amtsgericht Freiburg
  • Landgericht Freiburg

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So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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