Kanzleiprofil

Rechtsanwalt Markus Klinder

Rechtsanwaltskanzlei in Marl. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Bergstraße 19, 45770 Marl

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Familienrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Rechtsanwalt Markus Klinder in Marl ist schwerpunktmäßig im Sozialrecht, Arbeitsrecht und privaten Versicherungsrecht tätig. Markus Klinder übt seine Tätigkeit seit 2010 an der Bergstraße 19 im Kreis Recklinghausen aus. Er vertritt Mandanten vor Arbeitsgerichten sowie in allen Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit. Dazu gehören die Sozialgerichte im Ruhrgebiet, das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen und das Bundessozialgericht in Kassel. Hinzu kommt die Vertretung in zivilrechtlichen Streitigkeiten vor Amts- und Landgerichten. Im Sozialrecht zählen Schwerbehindertenverfahren, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten sowie Ansprüche gegenüber Krankenkassen zu den genannten Themen. Weitere Anliegen betreffen Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, die Einstufung in der Pflegeversicherung und die Rückforderung von Sozialleistungen. Auch Auseinandersetzungen mit dem Jobcenter Kreis Recklinghausen und die Auswahl von Gutachtern im Sozialgerichtsverfahren gehören zum Tätigkeitsspektrum. Im Arbeitsrecht befasst sich die Kanzlei unter anderem mit Kündigungsschutzverfahren, Abmahnungen, Lohnforderungen, Überstundenvergütungen und Entfristungsklagen. Damit richten sich die Tätigkeiten unter anderem an Beschäftigte, Rentenantragsteller und Menschen, die Leistungen von Sozialversicherungsträgern beanspruchen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Streitigkeiten mit privaten Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, insbesondere zu Invaliditätsleistungen und Berufsunfähigkeit. Daneben nennt die Kanzlei Verträge des täglichen Lebens, etwa beim Auto- oder Möbelkauf und bei Streitigkeiten mit Telekommunikationsanbietern. Kaufrecht, Mietrecht, Verbraucherrecht sowie Scheidung und Unterhalt ergänzen die aufgeführten Tätigkeitsgebiete. Für die Zusammenarbeit ist zunächst eine Kontaktaufnahme mit dem Servicesekretariat vorgesehen. Nach Angaben der Kanzlei führt Markus Klinder grundsätzlich noch am selben Tag ein persönliches telefonisches Vorgespräch, um die Eignung des Falls für eine anwaltliche Vertretung zu klären. Telefon- und Videokonferenzen sowie der Austausch von Unterlagen per E-Mail sind möglich; notwendige Unterlagen können auch nach Hause geschickt werden. Die Kanzlei befindet sich in der dritten Etage des ehemaligen Commerzbankgebäudes an der Bergstraße 19, 45770 Marl-Hüls. Wegen auswärtiger Termine bittet sie darum, Besuche telefonisch voranzumelden. Das Servicesekretariat ist unter 02365 / 20 52 137 erreichbar. Als weitere Kontaktmöglichkeiten sind die Telefonnummer 02365 / 296 99 59 und die E-Mail-Adresse mail@ra-klinder.de angegeben.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://www.ra-klinder.de, http://www.ra-klinder.de/index.php/impressum

Rechtsgebiete und Leistungen

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Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Bergstraße 19, 45770 Marl

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Zuständige Gerichte und Umfeld in Marl

  • Amtsgericht Marl

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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