Kanzleiprofil

Rechtsanwalt Matthias Manka

Rechtsanwaltskanzlei in Lünen. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Münsterstraße 51, 44534 Lünen

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Beratungssprachen

Polnisch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Rechtsanwalt Matthias Manka hat ihren Hauptsitz in Lünen und eine Zweigstelle in Selm. Zu ihren Tätigkeitsbereichen gehören Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Steuerrecht sowie Zivilrecht, Schadensrecht und Strafrecht. Auch Scheidungen und die Aufhebung von Lebenspartnerschaften werden als Anliegen genannt. Matthias Manka arbeitet seit 2008 in Lünen. Er ist seit 2012 Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2018 Fachanwalt für Verkehrsrecht; außerdem führt er die Fachanwaltsbezeichnung für Steuerrecht. Im Arbeitsrecht richtet sich das Angebot insbesondere an Arbeitnehmer. Typische Anliegen sind Kündigungen, Aufhebungsverträge, Abfindungen, Abmahnungen, ausstehender Lohn und Fragen zu Arbeitszeugnissen. Hinzu kommen Streitigkeiten über Urlaub, Urlaubsabgeltung, Überstunden und Arbeitsverträge. Im Verkehrsrecht bearbeitet die Kanzlei Unfallregulierungen, Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche sowie Angelegenheiten rund um Bußgeldbescheide, Fahrverbote und Fahrerlaubnisse. Auch Autokauf und Gewährleistung zählen zu den genannten Themen. Im Steuerrecht umfasst die Tätigkeit Einsprüche, Anträge auf Aussetzung der Vollziehung, das Vorgehen gegen Schätzungsbescheide und Verfahren vor dem Finanzgericht. Strafverteidigung, Pflichtverteidigung und Nebenklage ergänzen das Tätigkeitsangebot. Die Zusammenarbeit umfasst persönliche Beratung und die Übernahme der Korrespondenz mit den jeweils beteiligten Stellen. Im Schadensrecht nennt die Kanzlei dafür unter anderem Gegner, Versicherungen, Polizei, Sachverständige und Staatsanwaltschaft. Bei der Unfallregulierung arbeitet Matthias Manka mit Sachverständigen und Werkstätten zusammen und macht Ansprüche bei Bedarf gerichtlich geltend. Die Bearbeitung schadensrechtlicher Anliegen wird auch online und bundesweit angeboten. Beratung ist zudem in polnischer Sprache möglich. Bei Angelegenheiten des polnischen Rechts oder vor polnischen Gerichten besteht eine Zusammenarbeit mit Rechtsanwältin Kinga Widera in Katowice. Das Büro in Lünen befindet sich an der Münsterstraße 51, 44534 Lünen, direkt gegenüber dem Hauptbahnhof. Der Zugang erfolgt über den Parkplatz an der Ernst-Becker-Straße; Parkmöglichkeiten sind vor dem Büro beziehungsweise am Hauptbahnhof vorhanden. Die Zweigstelle liegt am Willy-Brandt-Platz 3, 59379 Selm, gegenüber dem Bürgerhaus. Termine und Rückrufe können über die Internetseite angefragt werden. Das Lüner Büro ist telefonisch unter 02306-7633977 erreichbar, außerdem per E-Mail an kanzlei@ra-manka.de. Als Kontaktzeit nennt die Kanzlei 9:00 bis 18:00 Uhr nach Vereinbarung.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://www.rechtsanwalt-manka.de, http://www.rechtsanwalt-manka.de/#kontaktanker

Rechtsgebiete und Leistungen

Weitere Kanzleien und Anwaltsprofile in der Region: Anwältinnen und Anwälte in Lünen

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Matthias Manka

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht

    Arbeitsrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Münsterstraße 51, 44534 Lünen

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Standort von Rechtsanwalt Matthias Manka. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Lünen

  • Amtsgericht Lünen

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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