Kanzleiprofil

Rechtsanwalt Oliver Kochan

Rechtsanwaltskanzlei in Potsdam. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Gutenbergstraße 29, 14467 Potsdam

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Familienrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Rechtsanwalt Oliver Kochan in Potsdam ist im Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht und Sozialrecht tätig. Einen Schwerpunkt bilden das Schulrecht und das Prüfungsrecht. Zum verwaltungsrechtlichen Angebot gehört außerdem das Beamtenrecht. Oliver Kochan wird auf der Kanzleiwebsite als Fachanwalt für Arbeitsrecht und als Fachanwalt für Verwaltungsrecht geführt. Die Tätigkeit umfasst sowohl die rechtliche Beratung als auch die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Mandanten. Das Angebot richtet sich an Ratsuchende mit Anliegen in diesen Rechtsgebieten aus Potsdam, dem gesamten Land Brandenburg und Berlin. Im Sozialrecht nennt die Kanzlei ausdrücklich Fragen zur Erwerbsminderungsrente, zum Schwerbehindertenrecht sowie Verfahren nach § 35a SGB VIII. In diesem Bereich arbeitet die Rechtsfachwirtin Sabrina Bredow mit. Weitere ausdrücklich benannte Anliegen betreffen das Schul- und Prüfungsrecht sowie arbeitsrechtliche und beamtenrechtliche Fragen. Die regionale Tätigkeit erstreckt sich auf sämtliche Berliner Stadtbezirke und zahlreiche Orte in Brandenburg. Für den Einstieg in die Zusammenarbeit bietet Oliver Kochan ein Erstberatungsgespräch an. Nach der Darstellung der Kanzlei soll die Beratung eine realistische Einschätzung der Chancen und Risiken ermöglichen. Beratungstermine werden nach telefonischer Voranmeldung vergeben; die Website nennt hierfür auch kurzfristige Termine. Im Sekretariat sind Frau Bredow und Frau Gade als Ansprechpartnerinnen angegeben. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt die Kanzlei ab der außergerichtlichen oder gerichtlichen Tätigkeit den notwendigen Schriftverkehr, insbesondere die Anfrage zur Kostendeckung. Bei Eintrittspflicht der Versicherung erfolgt die Abrechnung unmittelbar mit dieser. Die Potsdamer Kanzlei befindet sich in der Gutenbergstraße 29, 14467 Potsdam. Weitere Zweigstellen bestehen in Berlin am Kurfürstendamm 194, am Stralauer Platz 34 und am Hohenzollerndamm 123 sowie in der Zossener Straße 105 in Am Mellensee. Telefonisch ist die Kanzlei in Potsdam unter 0331 – 58 17 881 und in Berlin unter 030 – 700 159 661 erreichbar. Für schriftliche Anfragen stehen die E-Mail-Adresse email@rechtsanwalt-kochan.de und ein Kontaktformular auf der Website zur Verfügung.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://rechtsanwalt-kochan.de, https://www.rechtsanwalt-kochan.de/kontakt-anwalt-oliver-kochan-fuer-potsdam-brandenburg-und-berlin/

Rechtsgebiete und Leistungen

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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Oliver Kochan

    Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht & Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Spezialist für Schul- & Prüfungsrecht

    Arbeitsrecht · Familienrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Gutenbergstraße 29, 14467 Potsdam

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Standort von Rechtsanwalt Oliver Kochan. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Potsdam

  • Amtsgericht Potsdam
  • Landgericht Potsdam

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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