Kanzleiprofil

Rechtsanwalt Patrick Bergner

Rechtsanwaltskanzlei in Dresden. Schwerpunkte: Ausländer- und Aufenthaltsrecht, Familienrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

1

Standort

Königsbrücker Straße 73, 01099 Dresden

Schwerpunkte

Ausländer- und Aufenthaltsrecht, Familienrecht, Strafrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Rechtsanwalt Patrick Bergner befindet sich in Dresden und besteht seit 2015. Zu den auf der Kanzleiwebsite genannten Tätigkeitsbereichen gehören Asylrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und Familienrecht; auch Zivilrecht wird aufgeführt. Kanzleigründer Patrick Bergner studierte Rechtswissenschaft an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und absolvierte seinen Vorbereitungsdienst mit Stammdienststelle am Landgericht Dresden. Die Kanzlei berät und vertritt Rechtsratsuchende in den beschriebenen Rechtsgebieten. Im Asylrecht richtet sich das Angebot an Menschen mit asyl- und aufenthaltsrechtlichen Anliegen. Dazu zählen Fragen zur Erteilung oder zum Widerruf eines Aufenthaltstitels sowie Fälle, in denen eine Abschiebung oder Ausweisung droht. Im Strafrecht übernimmt Patrick Bergner die Verteidigung, unter anderem im Ermittlungsverfahren. Genannt werden Verletzungs- und Gefährdungsdelikte sowie eigenhändige Delikte und Zustandsdelikte. Auch verkehrsstrafrechtliche Vorwürfe wie Fahrerflucht oder Gefährdung des Straßenverkehrs gehören zu den aufgeführten Anliegen. Im Familienrecht nennt die Website die Vertretung bei Auseinandersetzungen, beispielsweise um das Sorgerecht. Ein weiterer Tätigkeitsbereich ist das Verkehrsrecht. Die Kanzlei übernimmt im Mandantenauftrag die Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen und die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung. Sie unterstützt außerdem Rechtsratsuchende, die einen polizeilichen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben. Weitere genannte Themen sind drohende Punkte in Flensburg, der Entzug des Führerscheins, Ordnungswidrigkeiten und das Autokaufrecht. Das verkehrsrechtliche Angebot bezieht sich laut Website auf Anliegen in und um Sachsen und Sachsen-Anhalt. Für die Zusammenarbeit bittet die Kanzlei um eine rechtzeitige Terminvereinbarung. Diese ist telefonisch sowie über die auf der Website angebotene Terminbuchung möglich. Fortbildung und Information werden als Bestandteile der anwaltlichen Tätigkeit benannt. Der Kanzleisitz liegt in der Königsbrücker Straße 73, 01099 Dresden-Neustadt. Das Büro ist montags bis donnerstags von 09:00 bis 18:00 Uhr und freitags von 09:00 bis 15:00 Uhr geöffnet. Erreichbar ist die Kanzlei telefonisch unter 0351/87472733 sowie per E-Mail an info@rak-bergner.de.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://www.rak-bergner.de, https://rak-bergner.de/#contact

Rechtsgebiete und Leistungen

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Patrick Bergner

    Rechtsanwalt

    Verkehrsrecht · Strafrecht · Ausländer- und Aufenthaltsrecht · Familienrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Königsbrücker Straße 73, 01099 Dresden

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

Standortkarte anzeigen

Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.

Hinweise zum Datenschutz
Standort von Rechtsanwalt Patrick Bergner. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Dresden

  • Amtsgericht Dresden
  • Landgericht Dresden
  • Arbeitsgericht Dresden
  • Oberlandesgericht Dresden

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Anliegen an Rechtsanwalt Patrick Bergner schildern

Kontaktanfragen werden ausschließlich über dieses Formular übermittelt. Anwalt-Seiten.de erteilt keine Rechtsberatung.

Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden