Kanzleiprofil

Rechtsanwalt Stefan Schulz | Fachanwalt für Versicherungsrecht

Rechtsanwaltskanzlei in Schwerin. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Neumühler Str. 45, 19057 Schwerin

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Familienrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Stefan Schulz in Schwerin nennt Handels- und Gesellschaftsrecht, Versicherungsrecht und Sozialrecht als Tätigkeitsschwerpunkte. Stefan Schulz ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht. Darüber hinaus führt die Kanzlei allgemeines Zivilrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht als Tätigkeitsgebiete auf. Schulz ist außerdem Mitglied des Fachausschusses Sozialrecht der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern. Die anwaltliche Tätigkeit umfasst nach der Darstellung auf der Website die Beratung und Begleitung bei rechtlichen Konflikten und Auseinandersetzungen. Zum angesprochenen Mandantenkreis gehören Menschen, die rechtliche Fragen klären möchten oder sich mit Forderungen beziehungsweise Positionen einer anderen Partei auseinandersetzen müssen. Im Versicherungsrecht nennt die Website insbesondere das Vorgehen gegen Entscheidungen von Versicherern. Im Handels- und Gesellschaftsrecht richtet sich das Beratungsangebot an Personen, die ein Unternehmen führen und dessen rechtliche Belange klären möchten. Ein weiterer Schwerpunkt sind sozialrechtliche Fragen. Hier stellt Stefan Schulz einen Bezug zu den Anliegen der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern her. Einzelne Fallgruppen oder bestimmte Verfahren werden im vorliegenden Quelltext nicht näher beschrieben. Für die Zusammenarbeit betont die Kanzlei eine frühzeitige Kontaktaufnahme, auch bei ersten Zweifeln oder noch offenen Fragen. Ein Anruf kann nach der beschriebenen Arbeitsweise dazu dienen, rechtliche Unsicherheiten anzusprechen. In einer frühen Konfliktphase soll eine gemeinsame Vorgehensweise festgelegt werden. Auf der Kontaktseite wird ein erster unverbindlicher Gesprächstermin angeboten. Dieser dient dazu, zu klären, welche Unterstützung Stefan Schulz im jeweiligen Anliegen leisten kann. Er beschreibt seine Rolle dabei als Berater und Begleiter in rechtlichen Konfliktsituationen. Der Kanzleisitz befindet sich in der Neumühler Straße 45, 19057 Schwerin, im zentrumsnahen Stadtteil Neumühle. Laut Website sind Parkmöglichkeiten vorhanden. Mit den Buslinien 12 und 14 ist die Kanzlei aus der Innenstadt nach den dortigen Angaben innerhalb von sechs Minuten erreichbar. Die telefonische Kontaktaufnahme ist unter (0385) 58 97 93 70 möglich. Zusätzlich werden eine Mobilnummer und ein Faxanschluss angegeben.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://www.ra-schulz-schwerin.de, https://www.ra-schulz-schwerin.de/kontakt/

Rechtsgebiete und Leistungen

Weitere Kanzleien und Anwaltsprofile in der Region: Anwältinnen und Anwälte in Schwerin

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Stefan Schulz

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Sozialrecht

    Arbeitsrecht · Familienrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Neumühler Str. 45, 19057 Schwerin

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
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Zuständige Gerichte und Umfeld in Schwerin

  • Amtsgericht Schwerin
  • Landgericht Schwerin

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden