Kanzleiprofil

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht

Rechtsanwaltskanzlei in Mülheim an der Ruhr. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Friedrich-Ebert-Straße 32, 45468 Mülheim an der Ruhr

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Familienrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Anwaltskanzlei Kucki in Mülheim an der Ruhr ist im Sozialrecht tätig. Björn Kucki ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht. Er vertritt Versicherte und andere Sozialleistungsempfänger gegenüber Sozialversicherungsträgern und weiteren Behörden. Ein weiterer Tätigkeitsbereich ist die Beratung und Vertretung von Leistungserbringern im Gesundheitswesen. Daneben übernimmt er insbesondere die Vertretung in Kündigungsschutzverfahren vor den Arbeitsgerichten. Im Impressum werden seine Mitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf und in der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein genannt. Der Mandantenkreis umfasst damit sowohl Menschen, die als Versicherte oder Empfänger von Sozialleistungen rechtliche Unterstützung suchen, als auch Leistungserbringer aus dem Gesundheitswesen. Für diese Leistungserbringer geht es um Rechtsangelegenheiten gegenüber Kranken- und Pflegekassen sowie anderen Einrichtungen. Die auf der Website beschriebenen Anliegen betreffen somit unterschiedliche Seiten des Sozialleistungs- und Gesundheitswesens. Als konkreter Anlass für eine arbeitsgerichtliche Vertretung werden Kündigungsschutzverfahren genannt. Die Tätigkeit beschränkt sich nach diesen Angaben nicht auf Beratung, sondern umfasst auch die rechtliche Vertretung. Für eine individuelle Beratung ist eine Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail vorgesehen. Ein Mandatsverhältnis kommt laut Impressum erst durch eine Annahmeerklärung der Kanzlei zustande. Zur Kommunikation weist die Kanzlei darauf hin, dass unverschlüsselte E-Mails unsicher sind. Für auf diesem Weg übermittelte Mitteilungen, insbesondere zur Fristwahrung, schließt sie eine Haftung aus. Bei einer unverschlüsselten ersten E-Mail wird nach den veröffentlichten Hinweisen das Einverständnis mit einer ebenfalls unverschlüsselten Kommunikation unterstellt. Der Kanzleistandort befindet sich in der Friedrich-Ebert-Straße 32, 45468 Mülheim an der Ruhr. Telefonisch ist die Kanzlei unter 0208 / 45 96 4 - 0 erreichbar, per E-Mail unter kanzlei@sozialrecht-nrw.de. Als Faxnummer ist 0208 / 45 96 4 - 64 angegeben. Die veröffentlichten Sprechzeiten sind montags bis donnerstags von 09:00 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 09:00 bis 13:00 Uhr.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://www.sozialrecht-nrw.de, http://www.sozialrecht-nrw.de/impressum/index.html

Rechtsgebiete und Leistungen

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Björn Kucki

    Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht

    Arbeitsrecht · Familienrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Friedrich-Ebert-Straße 32, 45468 Mülheim an der Ruhr

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Mülheim an der Ruhr

  • Amtsgericht Mülheim an der Ruhr

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden