Kanzleiprofil

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Michael Lobitz

Rechtsanwaltskanzlei in Leverkusen. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Werkstättenstraße 39 c, 51379 Leverkusen

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Michael Lobitz hat ihren Sitz in Leverkusen-Opladen. Den Schwerpunkt bildet das Verkehrsrecht. Zu den auf der Kanzleiwebsite genannten Tätigkeitsgebieten gehören außerdem Strafrecht, Bußgeldsachen, Versicherungsrecht und allgemeines Zivilrecht. Michael Lobitz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie Vertragsanwalt der GTÜ, der Gesellschaft für Technische Überwachung. Er studierte Rechtswissenschaften in Köln und absolvierte sein Referendariat im Bezirk des Landgerichts Wuppertal. Im Verkehrsrecht umfasst das Tätigkeitsspektrum mehrere Bereiche: Genannt werden Verkehrsvertragsrecht, Ordnungswidrigkeitenverfahren und Verkehrszivilrecht mit Unfallregulierung und Personenschadenrecht. Hinzu kommen Verkehrsverwaltungsrecht, insbesondere Fahrerlaubnisrecht, sowie Verkehrsversicherungsrecht. Typische Anliegen innerhalb der aufgeführten Rechtsgebiete betreffen damit die rechtlichen Folgen von Verkehrsunfällen, Fragen zur Fahrerlaubnis oder Bußgeldverfahren. Auch Fahrzeugkauf, Leasing und Werkvertragsrecht zählen zu den ausdrücklich aufgeführten Themen. Neben diesen einzelnen Anliegen nennt die Kanzlei die vollständige Betreuung der rechtlichen Belange eines Autohauses. Autohäuser gehören somit zum ausdrücklich angesprochenen Mandantenkreis. Für die Kontaktaufnahme stehen Telefon und E-Mail zur Verfügung. Auf der Website sind zudem ein Downloadbereich und ein Download für eine Vollmacht aufgeführt. Weitergehende Angaben zur Arbeitsweise, zu einem Erstgespräch oder zu den einzelnen Schritten der Mandatsbearbeitung enthält die vorliegende Kanzleibeschreibung nicht. Für die Erreichbarkeit unterscheidet das Büro zwischen allgemeinen Bürozeiten und gesonderten Telefonzeiten. Diese zeitliche Trennung ist bei einer telefonischen Kontaktaufnahme zu beachten. Die Kanzleianschrift lautet Werkstättenstraße 39 c, 51379 Leverkusen-Opladen. Der Eingang befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes. Telefonisch ist das Büro unter 02171 36367-0 erreichbar, per E-Mail unter kontakt@rae-msl.de. Die Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 14.00 Uhr. Die Telefonzeiten liegen montags bis donnerstags zwischen 09.00 und 12.00 Uhr sowie zwischen 14.00 und 16.00 Uhr; freitags ist die Kanzlei telefonisch von 09.00 bis 13.00 Uhr erreichbar.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://www.rae-msl.de/michael-lobitz.html, http://www.rae-msl.de/impressum.html

Rechtsgebiete und Leistungen

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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Michael Lobitz

    Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

    Arbeitsrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Werkstättenstraße 39 c, 51379 Leverkusen

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Standort von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Michael Lobitz. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Leverkusen

  • Amtsgericht Leverkusen

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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