Kanzleiprofil

Rechtsanwalt Uwe Twent

Rechtsanwaltskanzlei in Osnabrück. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Schwenkestraße 35, 49090 Osnabrück

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Rechtsanwalt Uwe Twent in Osnabrück hat ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Verkehrsrecht. Sie betreut zivilrechtliche und strafrechtliche Fragen des Straßenverkehrs und vertritt Mandanten sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Weitere Tätigkeitsbereiche sind das Mietrecht und das Arbeitsrecht. Uwe Twent ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Die Kanzlei befasst sich insbesondere mit der Regulierung von Unfallschäden, Streitigkeiten rund um den Fahrzeugkauf sowie verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Zu den typischen Anliegen gehören Sach- und Personenschäden nach Verkehrsunfällen sowie die Durchsetzung daraus entstehender Ansprüche. Dabei vertritt die Kanzlei Mandanten unter anderem gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Beim An- und Verkauf von Gebraucht- und Neuwagen betreut sie rechtliche Auseinandersetzungen mit Vertragspartnern. Im Bereich der Verkehrsverstöße nennt die Kanzlei Trunkenheitsdelikte, Unfallflucht, Rotlichtverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen. Auch die Prüfung von Bußgeldbescheiden und das Einlegen eines Einspruchs gegen fehlerhafte Bescheide gehören zum beschriebenen Angebot. Damit richtet sich die Tätigkeit unter anderem an Unfallbeteiligte, Fahrzeugkäufer und Fahrzeugverkäufer sowie Personen, denen ein Verkehrsverstoß vorgeworfen wird. Für die Zusammenarbeit beschreibt die Kanzlei eine formlose Beauftragung zur Prüfung eines konkreten Sachverhalts. Als Grundlage für das erste Gespräch nennt sie die vorhandenen Unterlagen und Daten zum Anliegen. Dazu zählen Verträge, der Schriftverkehr mit der Gegenseite, Angaben zu möglichen Zeugen und gegebenenfalls Informationen zur Rechtsschutzversicherung. Bei Verkehrsunfällen werden außerdem Versicherungsdaten, polizeiliche Unfallmitteilungen, Fotos, Gutachten oder Kostenvoranschläge sowie bei Verletzungen medizinische Unterlagen genannt. Administrative Fragen betreut Daniela Mayland, die als ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte das Sekretariat leitet. Die Kanzlei befindet sich in der Schwenkestraße 35, 49090 Osnabrück, im Stadtteil Eversburg direkt an der Kreuzung Wersener Straße und Schwenkestraße. Sie ist telefonisch unter +49 (0) 541 139 39 90 und per Fax unter +49 (0) 541 139 39 91 erreichbar. Schriftliche Anfragen können an sekretariat@ra-twent.de gerichtet werden. Die Internetseite www.ra-twent.de enthält weitere Informationen zu den Tätigkeitsbereichen und zur Kontaktaufnahme.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://www.ra-twent.de, https://www.ra-twent.de/kontakt/

Rechtsgebiete und Leistungen

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Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Schwenkestraße 35, 49090 Osnabrück

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Zuständige Gerichte und Umfeld in Osnabrück

  • Amtsgericht Osnabrück
  • Landgericht Osnabrück

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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